30.11. – Muß ich da meine KFZ-Versicherung wechseln?

In der heißen Phase vor dem Kündigungsultimo werden Sie als Kunde von allen Seiten umworben, Internet, Freemail-Postfach, TV-Spot – alles dreht sich ums Sparen durch Wechsel des Versicherers. Wir haben ein paar Fakten aus unserem Beratungsalltag zusammengefasst – ganz unaufgeregt:

  • Der 30.11. ist das reguläre Kündigungsdatum, wenn Ihr Vertrag zum 01.01. ausläuft. Wurde eine abweichende Fälligkeit vereinbart, z.B. 20.03., dann können Sie mit Monatsfrist erst zu diesem Termin kündigen
  • Kündigungen wollen gut überlegt sein. In vielen Fällen bietet der bestehende Vertrag tarifliche Optimierungen, ohne den Versicherer wechseln zu müssen. Freiwillig rückt die Gesellschaft damit aber nicht heraus, rufen Sie Ihren Betreuer oder Versicherer an (oder uns!)
  • Wechsel zu anderen Gesellschaften bergen das Risiko, dass z.B. bestehende Sondereinstufungen (Sondernachlässe, Bessere Einstufung bei Beginn) nicht übernommen werden. Prüfen Sie daher bei Vergleichen, welche SF-Klassen mitnahmefähig sind
  • Leistungseinschränkungen beim neuen Versicherer. Aufpassen bei „smarten“ Tarifen, hier werden oft sogar Einschränkungen als Vorteil verkauft (Werkstattbindung, d.h. Sie können bei Schäden den Reparaturbetrieb nicht selbst wählen)
  • Last not least: Erhöht sich Ihr Beitrag können Sie oft auch nach dem 30.11. noch kündigen. In der Regel bestätigt der Versicherer bis Jahresende, da die Information oft nicht wie vorgeschrieben bis Ende November bei Ihnen im Postkasten liegt und der Brief nicht eingeschrieben wird (Versicherer hat keinen Zugangsnachweis). Ihr Kündigungsrecht läuft aber 4 Wochen ab Zugang der Beitragsmitteilung.

Warum über einen Versicherungsmakler versichern, wenn ein cooler Handyabschluss beim neuesten Internetversicherer so easy ist? Weil in der so „einfachen“ Sparte KFZ vieles passieren kann, das einen vom Versicherer unabhängigen und kompetenten Partner an Ihrer Seite so wichtig macht. Vom unerlaubten Entfernen vom Unfallort, Streit über die Höhe der Kaskoentschädigung, Verweigerung der SF-Anrechnung bis hin zu Sondervereinbarungen und Spezialtarifen z.B. für Oldtimer.

Kommen Sie zu uns und testen Sie den Vorteil, sowohl per Mail und App als auch persönlich und vor Ort alles regeln zu können!

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