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Ob Heim- oder Telearbeitsplatz, die bisherige Ausnahme für Arbeitnehmer wurde quasi über Nacht zur neuen Normalität. Aus Gründen der Arbeitssicherheit und Ansteckungsgefahr sind viele Homeoffice-Situationen neu entstanden, ohne dass alle Konsequenzen daraus immer gleich mit berücksichtigt wurden. Dass Angestellte über den Arbeitgeber während der beruflichen Tätigkeit im Büro gesetzlich unfallversichert sind, einschließlich der Wege von und zur Arbeit ist bekannt. Anders stellt sich die Situation beim Heimarbeitsplatz dar. Einschlägige Urteile zeigen, dass hier noch viel schärfer zwischen beruflich bedingt (=versichert) oder privat veranlasst (=nicht versichert) unterschieden wird.

„Wenn bei einer häuslichen Arbeitsstätte (Homeoffice) ein Weg innerhalb des Wohngebäudes zurückgelegt wird, um einer eigenwirtschaftlichen Tätigkeit (hier: Trinken) nachzugehen“, so befanden z.B. die Richter, bestehe kein Versicherungsschutz durch die gesetzliche Unfallversicherung. Laut Bundessozialgericht könne man den Arbeitgeber nicht für die Risiken in der privaten Wohnung des Arbeitnehmers verantwortlich machen (Bundessozialgericht, Aktenzeichen B 2 U 5/15 R).

Fällt eine Versicherte die Treppe hinunter und verletzt sich dabei, weil sie auf dem Weg zum dienstlichen Telefonat mit ihrem Chef unterwegs ist, das für die dienstliche Kommunikation nötig war, wäre dieser Unfall im Zweifelsfall versichert. Das entschied das Bundessozialgericht (Aktenzeichen B 2 U 28/17) beispielhaft nach dem Treppensturz einer Frau, die nach vertraglicher Vereinbarung mit ihrem Arbeitgeber nahezu vollständig im Homeoffice tätig war. Fällt sie hingegen die Treppe hinunter, weil sie eine private Paketsendung entgegennehmen will, wäre sie nicht versichert.

Grenzfälle vermeidet man mit einer privaten Unfallversicherung, die eine Deckung unabhängig von privater oder beruflicher Veranlassung bietet. Die Summen sind frei wählbar, auch Assistance-Leistungen wie z.B. Hilfe bei notwendigen Besorgungen, die man mit Handicap nach einem Unfall nicht selbst erledigen kann sind versicherbar. Fragen Sie nach einer 24h-Deckung und lassen Sie sich von uns eine Lösung erstellen.