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Vorrang für Radfahrer, Höhere Bußgelder und schnellere Fahrverbote, Sicherheitsregeln bei LKW-Abbiegeverkehr

Die Novelle der StVO zum heutigen Tage (28.04.2020) soll der Förderung von mehr Sicherheit im Straßenverkehr und dem Vorrang von Fußgängern und Radfahrern vor KFZ, insbesondere innerorts dienen. Gleichzeitig werden Bußgelder für Geschwindigkeitsverstöße deutlich höher und Fahrverbote schneller vergeben. Außerdem werden Rettungsgassen-Sünder härter bestraft und einige neue Verkehrszeichen eingeführt.

Beispiel: Sicherheitsabstand zu Fahrradfahrern innerorts 1.5 m, außerorts 2 m. Bislang galt „ausreichender Sicherheitsabstand“. Eine hilfreiche Überblickseite hierzu kommt vom größten deutschen Automobilclub ADAC StVO Novelle

Bitte denken Sie daran, dass ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung auch Konsequenzen für die Deckung Ihrer Kaskoversicherung haben kann, da z.B. überhöhte Geschwindigkeit auch als grobe Fahrlässigkeit gewertet werden kann. Insoweit gibt es zwar inzwischen Deckungen, die auch solche Tatbestände erfassen, jedoch nicht bei strafbaren Handlungen. Also: fair und sicher im Straßenverkehr, aus Selbstverständnis und nicht wegen Verboten und Strafen!