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Mit einer Privathaftpflichtversicherung für das Eigenheim und der Hausbesitzer-Haftpflichtversicherung der Eigentümergemeinschaft für eine vermietete Wohnung fühlt man sich ausreichend gut abgesichert. Prinzipiell stimmt das schon, denn die Privathaftpflicht kümmert sich auch um Ansprüche Dritter, die aus selbst-bewohntem Eigentum entstehen. Und die Gemeinschaft der Eigentümer einer Wohnanlage ist in ihrer Gesamtheit auch versichert.

Übersehen wird jedoch oft, dass auch Schäden aus dem Sondereigentum an einer vermieteten Eigentumswohnung und den zugehörigen Kellerräumen sowie Stellplätzen entstehen können. Diese Fälle deckt die Gemeinschaft nicht, da die Haftung hier den Sondereigentümer für sich trifft.

Schadenbeispiele:

  • Ihr Mieter bekommt aufgrund einer schadhaften Steckdose einen Stromschlag bei Anschluss eines Elektrogeräts
  • Ein undichter Heizkörper läuft in Abwesenheit des Mieters aus und verschmutzt dessen teuren Teppich
  • Ein Duplex-Stellplatz rostet und das KFZ des Mieters nimmt beim Befahren Schaden

Die Lösung:

Erweitern Sie Ihre Privathaftpflicht (PHV) um das Risiko aus „Vermietung einer Eigentumswohnung“ bzw. auch mehrerer Wohnungen. Gute Deckungskonzepte der PHV beinhalten dies bereits, falls nicht, kostet der Einschluss nur niedrige zweistellige Beträge. Gerne beraten wir Sie hierzu!