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Existenzielle
Absicherung

Existenzielle Absicherung

Haftpflichtversicherung . Unfallversicherung . Pflichtversicherung . Risikolebensversicherung . Berufsunfähigkeit . Pflegeversicherung

Diese Versicherungs- und Vorsorgelösungen sind unentbehrlich und gehören in jeden „Rucksack“ – denn sie decken finanzielle Folgen von Ereignissen ab, die jederzeit eintreten können und allein über Rücklagen nicht zu schultern sind.

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Finden Sie hier die richtige Versicherung dem Anwendungsfall entsprechend

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Haftpflicht­versicherung

Haftpflicht  –  Unfall  –  Pflicht  –  Risikoleben  –  Berufsunfähigkeit  –  Pflege

Haftpflicht  –  Unfall  –  Pflicht  –  Risikoleben  –  Berufsunfähigkeit  –  Pflege

Privat

Betrieblich

Privat

Mithin die wichtigste Versicherung als Schutz gegen gesetzliche privatrechtliche Ansprüche Dritter aus z.B. fahrlässiger Verursachung von Personen- oder Sachschäden.

Eine Private-Haftplichtversicherung (PHV) sollte jeder haben, vom Schutz des Kleinkindes über die Eltern bis zum Senior im Heim. Haften kann man nach BGB teilweise unbegrenzt, d.h. mit dem gesamten Vermögen bzw. ein Leben lang. Dafür sollten 60-100 EUR im Jahr drin sein.

Haus- und Grundbesitz
Haus- und Grundbesitz sind neben Rechten am Eigentum auch mit Pflichten verbunden, z.B. wenn daraus eine Gefährdung für Dritte entsteht (herabfallende Dachziegel, nicht gestreuter Gehweg im Winter). Ist für den Eigenheimbesitzer diese Deckung schon in der Privathaftpflicht enthalten, so benötigt der Vermieter eines Anwesens bereits eine Zusatzdeckung.
Bauherren
Als stolzer Bauherr bleibt man trotz der üblichen Bauausführung durch Bauunternehmer und Handwerker für die Verkehrssicherungspflicht rund um die Baustelle verantwortlich. Diese Haftung lässt sich versichern, damit bleiben Sie von der Baustelleneinrichtung bis zur Endabnahme vor finanziellen Folgen verschuldeter Drittschäden geschützt.
Tierhalter
Nicht jede private Tierhaltung ist auch automatisch in der privaten Haftpflichtversicherung enthalten. Diese Ergänzung ist unerlässlich u.a. für Hunde- und Pferdehalter. Die Haftung des Tierhalters ist strenger als für die Privatperson selbst, hier kann es auch ohne Verschulden zu einer Inanspruchnahme kommen.
Gewässer­schaden
Strenge Auflagen und auch Haftpflichtbestimmungen sieht der Gesetzgeber im Umweltbereich vor. Zum Beispiel für den Besitz oder Betrieb einer Anlage mit gewässerschädlichen Stoffen, wie einem Heizöltank. Mit dieser Versicherung kann gegen geringen Aufwand die u.U. sehr teure Sanierung von Böden oder die Kosten durch Schädigung des Grundwassers rückgedeckt werden.
Betrieb

Das Gegenstück zur privaten Haftpflichtversicherung für die Gewerbetreibenden, ob selbständig, freiberuflich oder als Kapitalgesellschaft tätig. Wesentlich wird der Umfang über die Betriebs- und Tätigkeitsbeschreibung bestimmt – eine eingehende Beschäftigung mit dem Leistungsspektrum Ihres Unternehmens ist unerlässlich. Je individueller Ihre Angaben sind und je mehr die Kommunikation mit dem künftigen Risikoträger, dem Versicherer darauf aufbaut, desto umfassender Ihre Deckung und umso gerechter Ihr Beitrag. Wir analysieren Ihre Risiken und bieten Ihnen nur das an, was Sie benötigen!

Umwelt­schaden
Wichtige Ergänzung zur Betriebs-Haftpflichtpolice, und zwar für jeden Betrieb – bereits ein übergreifender Brandschaden, verursacht durch einen Kurzschluss an einem Elektrogerät kann z.B. für ein Büro zum Super-GAU werden, wenn keine ausreichende Umwelt-Haftpflichtdeckung besteht. Als Erweiterung dazu gibt es, aufgrund geänderter Rechtssprechung der letzten Jahre, die Umweltschadensdeckung zur Absicherung gegen öffentlich-rechtliche Ansprüche aus nachteiligen Umweltveränderungen z.B. in einem standortnahen Biotop. Was über Grunddeckungen nicht zu lösen ist, bedarf der speziellen Prüfung und Kalkulation. Wir unterstützen Sie dabei!
Beruf
Was für den Gewerbetreibenden die Betriebs-Haftpflichtpolice ist, kennt der Freiberufler als Berufs-Haftpflichtdeckung. Beispiele hierfür sind Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater oder Architekten. Bei den Kammerberufen ist sie zumeist Pflicht und durch Gesetzesauflagen und Rechtssprechung ständig neuen Anforderungen ausgesetzt. Wir prüfen Ihren Vertrag und finden eine gute Lösung.
Vermögens­schaden
Beratende Berufe benötigen sie (s. Berufs-Haftpflichtversicherung), aber auch z.B. Vereine oder Hausver-walter. Die Vermögensschaden-Police deckt Ansprüche Dritter aus finanziellen Nachteilen, ohne dass diesen ein Personen- oder Sachschaden vorausging. Dabei sind auch Konzepte mit Ansprüchen der Anteilseigner gegen die Entscheider möglich. Isoliert auf die Geschäftsleitung / Vorstände darüber hinaus in der D&O-Versicherung. Nach Prüfung der Unternehmensstruktur und hierfür individuell notwendiger Geschäftsdaten erarbeiten wir mit kompetenten Partnern ein Angebot für Sie!

Privat

Privat

Mithin die wichtigste Versicherung als Schutz gegen gesetzliche privatrechtliche Ansprüche Dritter aus z.B. fahrlässiger Verursachung von Personen- oder Sachschäden.

Eine Private-Haftplichtversicherung (PHV) sollte jeder haben, vom Schutz des Kleinkindes über die Eltern bis zum Senior im Heim. Haften kann man nach BGB teilweise unbegrenzt, d.h. mit dem gesamten Vermögen bzw. ein Leben lang. Dafür sollten 60-100 EUR im Jahr drin sein.

Haus- und Grundbesitz
Haus- und Grundbesitz sind neben Rechten am Eigentum auch mit Pflichten verbunden, z.B. wenn daraus eine Gefährdung für Dritte entsteht (herabfallende Dachziegel, nicht gestreuter Gehweg im Winter). Ist für den Eigenheimbesitzer diese Deckung schon in der Privathaftpflicht enthalten, so benötigt der Vermieter eines Anwesens bereits eine Zusatzdeckung.
Bauherren
Als stolzer Bauherr bleibt man trotz der üblichen Bauausführung durch Bauunternehmer und Handwerker für die Verkehrssicherungspflicht rund um die Baustelle verantwortlich. Diese Haftung lässt sich versichern, damit bleiben Sie von der Baustelleneinrichtung bis zur Endabnahme vor finanziellen Folgen verschuldeter Drittschäden geschützt.
Tierhalter
Nicht jede private Tierhaltung ist auch automatisch in der privaten Haftpflichtversicherung enthalten. Diese Ergänzung ist unerlässlich u.a. für Hunde- und Pferdehalter. Die Haftung des Tierhalters ist strenger als für die Privatperson selbst, hier kann es auch ohne Verschulden zu einer Inanspruchnahme kommen.
Gewässerschaden
Strenge Auflagen und auch Haftpflichtbestimmungen sieht der Gesetzgeber im Umweltbereich vor. Zum Beispiel für den Besitz oder Betrieb einer Anlage mit gewässerschädlichen Stoffen, wie einem Heizöltank. Mit dieser Versicherung kann gegen geringen Aufwand die u.U. sehr teure Sanierung von Böden oder die Kosten durch Schädigung des Grundwassers rückgedeckt werden.

Betrieblich

Betrieb

Das Gegenstück zur privaten Haftpflichtversicherung für die Gewerbetreibenden, ob selbständig, freiberuflich oder als Kapitalgesellschaft tätig. Wesentlich wird der Umfang über die Betriebs- und Tätigkeitsbeschreibung bestimmt – eine eingehende Beschäftigung mit dem Leistungsspektrum Ihres Unternehmens ist unerlässlich. Je individueller Ihre Angaben sind und je mehr die Kommunikation mit dem künftigen Risikoträger, dem Versicherer darauf aufbaut, desto umfassender Ihre Deckung und umso gerechter Ihr Beitrag. Wir analysieren Ihre Risiken und bieten Ihnen nur das an, was Sie benötigen!

Umweltschaden
Wichtige Ergänzung zur Betriebs-Haftpflichtpolice, und zwar für jeden Betrieb – bereits ein übergreifender Brandschaden, verursacht durch einen Kurzschluss an einem Elektrogerät kann z.B. für ein Büro zum Super-GAU werden, wenn keine ausreichende Umwelt-Haftpflichtdeckung besteht. Als Erweiterung dazu gibt es, aufgrund geänderter Rechtssprechung der letzten Jahre, die Umweltschadensdeckung zur Absicherung gegen öffentlich-rechtliche Ansprüche aus nachteiligen Umweltveränderungen z.B. in einem standortnahen Biotop. Was über Grunddeckungen nicht zu lösen ist, bedarf der speziellen Prüfung und Kalkulation. Wir unterstützen Sie dabei!
Beruf
Was für den Gewerbetreibenden die Betriebs-Haftpflichtpolice ist, kennt der Freiberufler als Berufs-Haftpflichtdeckung. Beispiele hierfür sind Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater oder Architekten. Bei den Kammerberufen ist sie zumeist Pflicht und durch Gesetzesauflagen und Rechtssprechung ständig neuen Anforderungen ausgesetzt. Wir prüfen Ihren Vertrag und finden eine gute Lösung.
Vermögensschaden
Beratende Berufe benötigen sie (s. Berufs-Haftpflichtversicherung), aber auch z.B. Vereine oder Hausver-walter. Die Vermögensschaden-Police deckt Ansprüche Dritter aus finanziellen Nachteilen, ohne dass diesen ein Personen- oder Sachschaden vorausging. Dabei sind auch Konzepte mit Ansprüchen der Anteilseigner gegen die Entscheider möglich. Isoliert auf die Geschäftsleitung / Vorstände darüber hinaus in der D&O-Versicherung. Nach Prüfung der Unternehmensstruktur und hierfür individuell notwendiger Geschäftsdaten erarbeiten wir mit kompetenten Partnern ein Angebot für Sie!

Unfall­versicherung

Haftpflicht  –  Unfall  –  Pflicht  –  Risikoleben  –  Berufsunfähigkeit  –  Pflege

Haftpflicht  –  Unfall  –  Pflicht  –  Risikoleben  –  Berufsunfähigkeit  –  Pflege

Privat

Betrieblich

Privat
Unfälle zählen zu den unkalkulierbaren Ereignissen, die das Leben oft einschneidend verändern können. Für die Folgen von Unfällen, ob im In- oder Ausland, im Beruf oder in der Freizeit, stellt eine private Unfallversicherung Geld-, Renten- oder Assistanceleistungen zur Verfügung – solange Sie diese benötigen. Summen und Leistungen wählen Sie selbst aus – wir beraten Sie, was für Ihre Situation sinnvoll ist.
Insassen (KFZ)
Im Straßenverkehr gehören Unfälle leider beinahe täglich zu den Nachrichten. Eine private Unfallversicherung tritt natürlich auch hier für Sie ein. In wenigen Fällen ist es sinnvoll, diese Deckung auf das Risiko als Insasse eines KFZ zu beschränken oder aber (regelmäßige) Mitfahrer darüber abzudecken. Lassen Sie sich von uns beraten, ob eine solche Deckung notwendig ist.
Kinder
Die private Unfallversicherung für Ihre Sprösslinge – ein statistisch erhöhtes Eintrittsrisiko trifft hier auf geringe bis gar keine Deckung gesetzlicher Träger, z.B. bei Sportunfällen in der Freizeit. Ob Reitunterricht oder Skilager, Radtour oder Trampolinchallenge – vertrauen Sie nicht auf Veranstalter- oder Drittverträge, sondern schaffen Sie die Grundlage für einen finanziellen Rückhalt, wenn etwas schief läuft.
Reise
Diese Angebote finden Sie oft bei Reiseveranstaltern im Rahmen von weiteren Leistungen wie Reiserücktrittskosten- und Reisegepäckversicherung. In der Regel ist eine Ausschnittdeckung für die Reise im Verhältnis teurer als ein Jahresvertrag zur privaten Unfallversicherung. Wir rechnen für Sie nach, was in Ihrem Fall sinnvoller ist.
Betrieblich
Sowohl für den Chef als auch seine MitarbeiterInnen gilt es zu prüfen, inwieweit Unfälle während der beruflichen Tätigkeit ausreichend über die Berufsgenossenschaft abgedeckt sind. In vielen Fällen ist die Geschäftsleitung gar nicht abgedeckt oder der Betrieb möchte aus Fürsorge für seine Angestellten eine Zusatzpolice abschließen. Wie attraktiv diese Sozialleistung sein kann, hängt von der Ausgestaltung ab, bei der neben Mitarbeiterkreis, Leistungshöhe und Geltungsbereich auch arbeitsrechtliche und steuerliche Fragen beachtet werden müssen. Gerne beraten wir Sie hier individuell.
Reise
Für Mitarbeiter im Außendienst, auf Geschäftsreise oder Montage ist es manchmal sinnvoll, temporäre Deckungen für beruflich veranlasste Unfälle abzuschließen. Ob diese Ausschnittdeckung für die Dauer der Reise im Verhältnis teurer kommt als ein Jahresvertrag, rechnen wir gerne für Sie nach!

Privat

Privat
Unfälle zählen zu den unkalkulierbaren Ereignissen, die das Leben oft einschneidend verändern können. Für die Folgen von Unfällen, ob im In- oder Ausland, im Beruf oder in der Freizeit, stellt eine private Unfallversicherung Geld-, Renten- oder Assistanceleistungen zur Verfügung – solange Sie diese benötigen. Summen und Leistungen wählen Sie selbst aus – wir beraten Sie, was für Ihre Situation sinnvoll ist.
Insassen (KFZ)
Im Straßenverkehr gehören Unfälle leider beinahe täglich zu den Nachrichten. Eine private Unfallversicherung tritt natürlich auch hier für Sie ein. In wenigen Fällen ist es sinnvoll, diese Deckung auf das Risiko als Insasse eines KFZ zu beschränken oder aber (regelmäßige) Mitfahrer darüber abzudecken. Lassen Sie sich von uns beraten, ob eine solche Deckung notwendig ist.
Kinder
Die private Unfallversicherung für Ihre Sprösslinge – ein statistisch erhöhtes Eintrittsrisiko trifft hier auf geringe bis gar keine Deckung gesetzlicher Träger, z.B. bei Sportunfällen in der Freizeit. Ob Reitunterricht oder Skilager, Radtour oder Trampolinchallenge – vertrauen Sie nicht auf Veranstalter- oder Drittverträge, sondern schaffen Sie die Grundlage für einen finanziellen Rückhalt, wenn etwas schief läuft.
Reise
Diese Angebote finden Sie oft bei Reiseveranstaltern im Rahmen von weiteren Leistungen wie Reiserücktrittskosten- und Reisegepäckversicherung. In der Regel ist eine Ausschnittdeckung für die Reise im Verhältnis teurer als ein Jahresvertrag zur privaten Unfallversicherung. Wir rechnen für Sie nach, was in Ihrem Fall sinnvoller ist.

Betrieblich

Betrieblich
Sowohl für den Chef als auch seine MitarbeiterInnen gilt es zu prüfen, inwieweit Unfälle während der beruflichen Tätigkeit ausreichend über die Berufsgenossenschaft abgedeckt sind. In vielen Fällen ist die Geschäftsleitung gar nicht abgedeckt oder der Betrieb möchte aus Fürsorge für seine Angestellten eine Zusatzpolice abschließen. Wie attraktiv diese Sozialleistung sein kann, hängt von der Ausgestaltung ab, bei der neben Mitarbeiterkreis, Leistungshöhe und Geltungsbereich auch arbeitsrechtliche und steuerliche Fragen beachtet werden müssen. Gerne beraten wir Sie hier individuell.
Reise
Für Mitarbeiter im Außendienst, auf Geschäftsreise oder Montage ist es manchmal sinnvoll, temporäre Deckungen für beruflich veranlasste Unfälle abzuschließen. Ob diese Ausschnittdeckung für die Dauer der Reise im Verhältnis teurer kommt als ein Jahresvertrag, rechnen wir gerne für Sie nach!

Pflicht­­versicherung

Haftpflicht  –  Unfall  –  Pflicht  –  Risikoleben  –  Berufsunfähigkeit  –  Pflege

Haftpflicht  –  Unfall  –  Pflicht  –  Risikoleben  –  Berufsunfähigkeit  –  Pflege

Privat

Betrieblich

Pflege­versicherungs­pflicht
Seit 01.07.1995 ist die gesetzliche Krankenversicherung um eine Pflichtdeckung erweitert worden – früher im Rahmen der Krankenversicherung finanzierte Leistungen im Pflegefall wurden in eine eigene Säule der Sozialversicherung ausgegliedert. Eine identische Pflichtdeckung ist von privat krankenversicherten Personen zu führen. Ergänzungen hierzu sind ratsam, da die Kosten bei Weitem nicht von der Pflichtversicherung allein aufgefangen werden.
Tierhalter-Haftpflicht für Hunde
Die Haftung des Tierhalters greift i.d.R. zunächst einmal unabhängig vom Verschulden des Halters, dies hat der Gesetzgeber der nicht berechenbaren Tiergefahr wegen vorgesehen. Eine Versicherung für Hundehalter sollte also Standard sein, gesetzlich vorgeschrieben ist diese jedoch in Deutschland in Abhängigkeit vom Bundesland nicht überall. Wir ermitteln für Sie ein günstiges Angebot, auch z.B. für die Haltung von Pferden. Beachten Sie, dass die Haltung der meisten zahmen Haustiere (Katzen, Vögel, Hamster etc.) über Ihre Privat-Haftpflichtversicherung abgedeckt ist.
Kranken­versicherungs­pflicht
Seit 01.01.2007 sind neben Angestellten, Arbeitern und einigen weiteren Personengruppen sämtliche Bundesbürger mit ständigem Wohnsitz in Deutschland verpflichtet, eine Krankenversicherung zu unterhalten. Damit sind auch bisher unversicherte Personenkreise einbezogen worden, um den Staat vor finanziellen Ausgleichszahlungen zu schützen. Ob die Versicherung gesetzlich oder privat erfolgen muss bzw. kann, hängt von Einkommen, Beschäftigung, Familienstand, zuletzt geführtem Versicherungsverhältnis und anderen Faktoren ab. Klärung schafft hier zumeist die örtlich zuständige AOK.
Jagd-Haftpflicht
Vorgeschrieben für die Jagdpacht ist das Bestehen einer Jagd-Haftpflichtversicherung. Hierzu wird in der Regel bei einem Dreijahres-Jagdschein eine Versicherungsbescheinigung für die Erlaubnisdauer erstellt. Jagdhunde sind je nach Anbieter hier bereits mitversichert.
KFZ-Haftpflicht
Halter versicherungspflichtiger Kraftfahrzeuge, das sind die Mehrzahl aller KFZ mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit über 6 km/h, müssen die vorgeschriebene KFZ-Haftpflichtversicherung für Schäden an Dritten nachweisen, um das Fahrzeug zulassen zu können. Der Nachweis gegenüber der Zulassungsbehörde erfolgt durch die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB). Neben dieser obligatorischen Deckung gibt es z.B. für Sportgeräte-Anhänger i.d.R. keine Versicherungspflicht, dennoch ist es sinnvoll diese zu versichern. Kaskoversicherungen sind freiwillige Ergänzungen, um das Fahrzeug selbst gegen Schäden durch Feuer, Sturm, Diebstahl, Unfälle, Glasbruch u.a.m. abzusichern.
Berufs-Haftpflicht
Für bestimmte Personengruppen sind berufliche Haftpflichtversicherungen zwingend vorgeschrieben, damit die Tätigkeit überhaupt ausgeübt werden darf, z.B. Architekten, Rechtsanwälte etc. – in der Regel verkammerte Berufe oder solche mit Zulassungsbeschränkungen. Diese Deckung schützt nicht nur vor Forderungen Dritter, sondern sichert auch die eigene Existenz und Berufsausübung ab.
Sonstige Pflichtdeckungen
Für Tätigkeiten oder Eigenschaften mit sehr hohem Gefahren- u. Haftungspotential hat der Gesetzgeber weitere Pflichtversicherungen eingeführt, z.B. Luftfahrtrisiken.

Privat

Pflegeversicherungspflicht
Seit 01.07.1995 ist die gesetzliche Krankenversicherung um eine Pflichtdeckung erweitert worden – früher im Rahmen der Krankenversicherung finanzierte Leistungen im Pflegefall wurden in eine eigene Säule der Sozialversicherung ausgegliedert. Eine identische Pflichtdeckung ist von privat krankenversicherten Personen zu führen. Ergänzungen hierzu sind ratsam, da die Kosten bei Weitem nicht von der Pflichtversicherung allein aufgefangen werden.
Tierhalter-Haftpflicht für Hunde
Die Haftung des Tierhalters greift i.d.R. zunächst einmal unabhängig vom Verschulden des Halters, dies hat der Gesetzgeber der nicht berechenbaren Tiergefahr wegen vorgesehen. Eine Versicherung für Hundehalter sollte also Standard sein, gesetzlich vorgeschrieben ist diese jedoch in Deutschland in Abhängigkeit vom Bundesland nicht überall. Wir ermitteln für Sie ein günstiges Angebot, auch z.B. für die Haltung von Pferden. Beachten Sie, dass die Haltung der meisten zahmen Haustiere (Katzen, Vögel, Hamster etc.) über Ihre Privat-Haftpflichtversicherung abgedeckt ist.
KFZ-Haftpflicht
Halter versicherungspflichtiger Kraftfahrzeuge, das sind die Mehrzahl aller KFZ mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit über 6 km/h, müssen die vorgeschriebene KFZ-Haftpflichtversicherung für Schäden an Dritten nachweisen, um das Fahrzeug zulassen zu können. Der Nachweis gegenüber der Zulassungsbehörde erfolgt durch die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB). Neben dieser obligatorischen Deckung gibt es z.B. für Sportgeräte-Anhänger i.d.R. keine Versicherungspflicht, dennoch ist es sinnvoll diese zu versichern. Kaskoversicherungen sind freiwillige Ergänzungen, um das Fahrzeug selbst gegen Schäden durch Feuer, Sturm, Diebstahl, Unfälle, Glasbruch u.a.m. abzusichern.
Krankenversicherungspflicht
Seit 01.01.2007 sind neben Angestellten, Arbeitern und einigen weiteren Personengruppen sämtliche Bundesbürger mit ständigem Wohnsitz in Deutschland verpflichtet, eine Krankenversicherung zu unterhalten. Damit sind auch bisher unversicherte Personenkreise einbezogen worden, um den Staat vor finanziellen Ausgleichszahlungen zu schützen. Ob die Versicherung gesetzlich oder privat erfolgen muss bzw. kann, hängt von Einkommen, Beschäftigung, Familienstand, zuletzt geführtem Versicherungsverhältnis und anderen Faktoren ab. Klärung schafft hier zumeist die örtlich zuständige AOK.
Jagd-Haftpflicht
Vorgeschrieben für die Jagdpacht ist das Bestehen einer Jagd-Haftpflichtversicherung. Hierzu wird in der Regel bei einem Dreijahres-Jagdschein eine Versicherungsbescheinigung für die Erlaubnisdauer erstellt. Jagdhunde sind je nach Anbieter hier bereits mitversichert.

Betrieblich

Berufs-Haftpflicht
Für bestimmte Personengruppen sind berufliche Haftpflichtversicherungen zwingend vorgeschrieben, damit die Tätigkeit überhaupt ausgeübt werden darf, z.B. Architekten, Rechtsanwälte etc. – in der Regel verkammerte Berufe oder solche mit Zulassungsbeschränkungen. Diese Deckung schützt nicht nur vor Forderungen Dritter, sondern sichert auch die eigene Existenz und Berufsausübung ab.
Sonstige Pflichtdeckungen
Für Tätigkeiten oder Eigenschaften mit sehr hohem Gefahren- u. Haftungspotential hat der Gesetzgeber weitere Pflichtversicherungen eingeführt, z.B. Luftfahrtrisiken.

Risiko­­lebens­­versicherung

Berufs­unfähigkeit

Haftpflicht  –  Unfall  –  Pflicht  –  Risikoleben  –  Berufsunfähigkeit  –  Pflege

Privat

Privat

Risikoleben
Die Vorsorge für den finanziellen Schutz der Hinterbliebenen im Todesfall des Hauptversorgers, aber auch des haushaltsführenden und kinderbetreuenden Partners. Verträge sind auch unter Einbeziehung beider Partner möglich, ebenso mit individueller Bezugsberechtigung bei „Patchwork“-Familien. Zur Absicherung eines Obligos (z.B. Immobiliendarlehen) kann eine auf die jeweilige Darlehensschuld im Verlauf der Tilgung fallende oder wahlfreie Summe vereinbart werden (sog. „Restschuldversicherung“). Neben dem Beruf und der Gesundheitsprüfung sind auch Rauchgewohnheiten und sportliche Aktivitäten preisentscheidend. Lassen Sie sich von uns ein persönliches Angebot erstellen!
Berufs­unfähigkeit (BU)
Eine der wichtigsten Absicherungen gegen finanzielle Einbußen aufgrund vorübergehender oder dauernder Berufsunfähigkeit. Hiermit ist gemeint, aus gesundheitlichen Gründen oder z.B. aufgrund Unfallfolgen die berufliche Tätigkeit nur noch mit erheblichen Einschränkungen oder gar nicht mehr ausüben zu können. In der Regel wird ab einer Minderung von mind. 50% eine Rente bezahlt – diese Versicherung ist als echte Einkommensersatzleistung essentiell!
Erwerbs­minderung, Grund­fähig­keit und Erwerbs­unfähig­keit
Im Unterschied zur BU wird hier auf die allgemeine Minderung der Erwerbsfähigkeit ohne Rücksicht auf die zuletzt ausgeübte Tätigkeit oder auf die Einschränkung bestimmter elementarer Fähigkeiten (z.B. Gehen, Knien, Sitzen etc.) abgestellt. Ist eine BU nicht vermittelbar, z.B. aufgrund Vorerkrankungen, kann geprüft werden, ob eine solche Lösung ersatzweise möglich ist.

Risikolebens­versicherung

Haftpflicht  –  Unfall  –  Pflicht  –  Risikoleben  –  Berufsunfähigkeit  –  Pflege

Privat

Risikoleben
Die Vorsorge für den finanziellen Schutz der Hinterbliebenen im Todesfall des Hauptversorgers, aber auch des haushaltsführenden und kinderbetreuenden Partners. Verträge sind auch unter Einbeziehung beider Partner möglich, ebenso mit individueller Bezugsberechtigung bei „Patchwork“-Familien. Zur Absicherung eines Obligos (z.B. Immobiliendarlehen) kann eine auf die jeweilige Darlehensschuld im Verlauf der Tilgung fallende oder wahlfreie Summe vereinbart werden (sog. „Restschuldversicherung“). Neben dem Beruf und der Gesundheitsprüfung sind auch Rauchgewohnheiten und sportliche Aktivitäten preisentscheidend. Lassen Sie sich von uns ein persönliches Angebot erstellen!

Berufsunfähigkeit

Haftpflicht  –  Unfall  –  Pflicht  –  Risikoleben  –  Berufsunfähigkeit  –  Pflege

Privat

Berufsunfähigkeit (BU)
Eine der wichtigsten Absicherungen gegen finanzielle Einbußen aufgrund vorübergehender oder dauernder Berufsunfähigkeit. Hiermit ist gemeint, aus gesundheitlichen Gründen oder z.B. aufgrund Unfallfolgen die berufliche Tätigkeit nur noch mit erheblichen Einschränkungen oder gar nicht mehr ausüben zu können. In der Regel wird ab einer Minderung von mind. 50% eine Rente bezahlt – diese Versicherung ist als echte Einkommensersatzleistung essentiell!
Erwerbsminderung, Grundfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit
Im Unterschied zur BU wird hier auf die allgemeine Minderung der Erwerbsfähigkeit ohne Rücksicht auf die zuletzt ausgeübte Tätigkeit oder auf die Einschränkung bestimmter elementarer Fähigkeiten (z.B. Gehen, Knien, Sitzen etc.) abgestellt. Ist eine BU nicht vermittelbar, z.B. aufgrund Vorerkrankungen, kann geprüft werden, ob eine solche Lösung ersatzweise möglich ist.

Pflege­versicherung

Haftpflicht  –  Unfall  –  Pflicht  –  Risikoleben  –  Berufsunfähigkeit  –  Pflege

Haftpflicht  –  Unfall  –  Pflicht  –  Risikoleben  –  Berufsunfähigkeit  –  Pflege

Privat

Pflegezusatz
Eine Aufstockung der Leistungen der gesetzlichen Pflege-Pflichtversicherung ist ratsam – übersteigen doch die durchschnittlichen Unterbringungs- und Pflegekosten nach Zuschuss durch die Pflichtkasse oftmals die finanziellen Möglichkeiten der Pflegebedürftigen. Auch die Sicherung von vorhandenem Vermögen oder die Inanspruchnahme der unterhaltspflichtigen Angehörigen kann so vermieden werden. Die private Pflegezusatzdeckung kann als Krankenversicherung (Pflegetagegeld- / Pflegekosten-Versicherung) oder als Pflegerentenversicherung (letztere mit Ansparung eines Rückkaufswerts) gestaltet werden – was für Sie die sinnvollere Variante ist, finden wir in einem Beratungsgespräch mit Ihnen heraus.

Privat

Pflegezusatz
Eine Aufstockung der Leistungen der gesetzlichen Pflege-Pflichtversicherung ist ratsam – übersteigen doch die durchschnittlichen Unterbringungs- und Pflegekosten nach Zuschuss durch die Pflichtkasse oftmals die finanziellen Möglichkeiten der Pflegebedürftigen. Auch die Sicherung von vorhandenem Vermögen oder die Inanspruchnahme der unterhaltspflichtigen Angehörigen kann so vermieden werden. Die private Pflegezusatzdeckung kann als Krankenversicherung (Pflegetagegeld- / Pflegekosten-Versicherung) oder als Pflegerentenversicherung (letztere mit Ansparung eines Rückkaufswerts) gestaltet werden – was für Sie die sinnvollere Variante ist, finden wir in einem Beratungsgespräch mit Ihnen heraus.