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Vorsorgen und
Erhalten

Vorsorgen und Erhalten

Wertüberprüfung . Dynamikklauseln . Anpassungsklauseln . Ansparen

Auf dem Weg zu Ihrem Ziel gilt es, erreichte Etappen abzusichern, indem Vermögen wertsicher rückgedeckt wird – aber auch sinnvolle, vorausschauende Entscheidungen zu treffen, damit Sie am Gipfel gut versorgt sind.

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Finden Sie hier die richtige Versicherung dem Anwendungsfall entsprechend

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Wertüberprüfung

Dynamikklauseln

Privat

Privat

Wertüberprüfung / Zeitwertversicherung

Versicherungsverträge, welche spartenbedingt keine Anpassungs- oder Dynamikklauseln vorsehen wie z.B. Boots-, Kunst- und Oldtimerversicherungen zu einem festgesetzten Zeitwert, müssen regelmäßig auf Aktualität und Marktnähe geprüft werden.

Ist der Zeitwert z.B. von einem Sammlermarkt abhängig, kann sich innerhalb weniger Jahre für gefragte Objekte eine erhebliche Unterversicherung ergeben.

Da die Werte beitragsrelevant sind, sollte auch eine Überdeckung schon aus wirtschaftlichen Gründen vermieden werden. Gutachter und Sachverständige bilden die Grundlage für einen vereinbarten Wert, damit im Schadenfall eine zufriedenstellende realistische Abwicklung möglich ist.

Summendynamik / Unfallversicherung

Die Unfallversicherung auf Summenbasis unterliegt wie alle nominellen Leistungen mit abstrakter Deckung dem Verfall durch Geldentwertung sowie gestiegenem Einkommen und Lebensstandard.

Mit der Dynamik wird eine stetige Anpassung der Leistungen erzielt, die einem realistischen durchschnittlichen Mehrbedarf entsprechen sollte.

Wertüberprüfung

Privat

Wertüberprüfung / Zeitwertversicherung

Versicherungsverträge, welche spartenbedingt keine Anpassungs- oder Dynamikklauseln vorsehen wie z.B. Boots-, Kunst- und Oldtimerversicherungen zu einem festgesetzten Zeitwert, müssen regelmäßig auf Aktualität und Marktnähe geprüft werden.

Ist der Zeitwert z.B. von einem Sammlermarkt abhängig, kann sich innerhalb weniger Jahre für gefragte Objekte eine erhebliche Unterversicherung ergeben.

Da die Werte beitragsrelevant sind, sollte auch eine Überdeckung schon aus wirtschaftlichen Gründen vermieden werden. Gutachter und Sachverständige bilden die Grundlage für einen vereinbarten Wert, damit im Schadenfall eine zufriedenstellende realistische Abwicklung möglich ist.

Dynamikklauseln

Privat

Summendynamik / Unfallversicherung

Die Unfallversicherung auf Summenbasis unterliegt wie alle nominellen Leistungen mit abstrakter Deckung dem Verfall durch Geldentwertung sowie gestiegenem Einkommen und Lebensstandard.

Mit der Dynamik wird eine stetige Anpassung der Leistungen erzielt, die einem realistischen durchschnittlichen Mehrbedarf entsprechen sollte.

Anpassungsklauseln

Privat

Betrieblich

Gleitende Neuwertversicherung / Wohngebäude

Speziell in der Wohngebäudeversicherung ist die Vereinbarung einer Deckung zum gleitenden Neuwert üblich. 

Nach der Wertermittlung und Umrechnung auf ein einheitliches Basisjahr (z.B. verbreitet der Wert 1914) wird der gefundene Grundwert jedes Jahr über einen statistisch ermittelten Index hochgerechnet. Damit wird eine Unterversicherung durch z.B. baukonjunkturelle Preissteigerungen vermieden und Ihr Vertrag sichert Ihnen auch nach dem Abschluss eine marktgerechte Entschädigung im Leistungsfall zu.

Beitragsangleichung / Haftpflicht

Hier handelt es sich um einen Teuerungszuschlag, der i.d.R., treuhänderisch ermittelt, die gestiegenen Aufwendungen im Falle eines Haftpflichtschadens wiedergibt. Der Prozentsatz beträgt im Normalfall 5% oder ein Vielfaches hiervon. 

Wenn der Schwellenwert nicht erreicht wird, kumuliert sich der Anpassungsbetrag für das Folgejahr. Sofern die Erhöhung nicht mit einer Mehrleistung verbunden wird, ergibt sich für den Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht.

Wertzuschlag / Geschäfts- und Industriegebäude

In der gewerblichen Gebäudeversicherung ist die Vereinbarung einer Deckung mit Wertzuschlag üblich. Nach der Wertermittlung und Umrechnung auf ein einheitliches Basisjahr (z.B. verbreitet der Wert 1970) wird der gefundene Grundwert jedes Jahr über einen statistisch ermittelten Index für Geschäfts- und Industriebauten durch einen Wertzuschlag erhöht. 

Damit wird eine Unterversicherung vermieden und Ihr Vertrag sichert Ihnen auch nach dem Abschluss eine marktgerechte Entschädigung im Leistungsfall zu.

Beitragsregulierung / Haftpflicht

Im Gegensatz zur Angleichung wird für das vereinbarte gewerbliche Haftpflichtrisiko in der Regel jährlich eine Überprüfung der beitragsrelevanten Messzahlen (z.B. Umsatz, Lohn- u. Gehaltssumme, Zahl der Beschäftigten) im abgelaufenen Versicherungsjahr vorgenommen. Es erfolgt eine Korrektur des Beitrages im vergangenen sowie die Neufestlegung für das laufende Jahr. Durch die Vorsorgedeckung werden damit auch neue Risiken beitragsmäßig erfasst, die bereits während des Versicherungsjahrs hinzugekommen sind. 

Wir beraten Sie und helfen Ihnen dabei, die Meldung korrekt und zeitnah zu übermitteln, damit Ihr Schutz immer risikogerecht und aktuell bleibt.

Summenanpassung / Gewerbliche Inhalts- und Maschinen-versicherung

Für die Versicherung gewerblicher Inhalte, wie Einrichtung und Maschinen, ist es von erheblicher Bedeutung, dass die durchschnittlichen Preisschwankungen über einen Index erfasst und einmal ermittelte Summen entsprechend angepasst werden. 

Bei Warenwerten und unregelmäßig hohen Lagerbeständen sind z.B. über Stichtagsmeldungen oder Vorsorgedeckungen ausreichende Puffer für die Vermeidung einer Unterdeckung zu vereinbaren. 

Wir beraten Sie mit dem Ziel einer praktikablen und sinnvollen Lösung.

Beitragsangleichung / Haftplicht

Hier handelt es sich um einen Teuerungszuschlag, der i.d.R., treuhänderisch ermittelt, die gestiegenen Aufwendungen im Falle eines Haftpflichtschadens wiedergibt. Der Prozentsatz beträgt im Normalfall 5% oder ein Vielfaches hiervon. 

Wenn der Schwellenwert nicht erreicht wird, kumuliert sich der Anpassungsbetrag für das Folgejahr. Sofern die Erhöhung nicht mit einer Mehrleistung verbunden wird, ergibt sich für den Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht.

Privat

Gleitende Neuwertversicherung/ Wohngebäude

Speziell in der Wohngebäudeversicherung ist die Vereinbarung einer Deckung zum gleitenden Neuwert üblich. 

Nach der Wertermittlung und Umrechnung auf ein einheitliches Basisjahr (z.B. verbreitet der Wert 1914) wird der gefundene Grundwert jedes Jahr über einen statistisch ermittelten Index hochgerechnet. Damit wird eine Unterversicherung durch z.B. baukonjunkturelle Preissteigerungen vermieden und Ihr Vertrag sichert Ihnen auch nach dem Abschluss eine marktgerechte Entschädigung im Leistungsfall zu.

Beitragsangleichung / Haftpflicht

Hier handelt es sich um einen Teuerungszuschlag, der i.d.R., treuhänderisch ermittelt, die gestiegenen Aufwendungen im Falle eines Haftpflichtschadens wiedergibt. Der Prozentsatz beträgt im Normalfall 5% oder ein Vielfaches hiervon. 

Wenn der Schwellenwert nicht erreicht wird, kumuliert sich der Anpassungsbetrag für das Folgejahr. Sofern die Erhöhung nicht mit einer Mehrleistung verbunden wird, ergibt sich für den Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht.

Betrieblich

Wertzuschlag / Geschäfts- und Industriegebäude

In der gewerblichen Gebäudeversicherung ist die Vereinbarung einer Deckung mit Wertzuschlag üblich. Nach der Wertermittlung und Umrechnung auf ein einheitliches Basisjahr (z.B. verbreitet der Wert 1970) wird der gefundene Grundwert jedes Jahr über einen statistisch ermittelten Index für Geschäfts- und Industriebauten durch einen Wertzuschlag erhöht. 

Damit wird eine Unterversicherung vermieden und Ihr Vertrag sichert Ihnen auch nach dem Abschluss eine marktgerechte Entschädigung im Leistungsfall zu.

Summenanpassung / Gewerbliche Inhalts- und Maschienenversicherung

Für die Versicherung gewerblicher Inhalte, wie Einrichtung und Maschinen, ist es von erheblicher Bedeutung, dass die durchschnittlichen Preisschwankungen über einen Index erfasst und einmal ermittelte Summen entsprechend angepasst werden. 

Bei Warenwerten und unregelmäßig hohen Lagerbeständen sind z.B. über Stichtagsmeldungen oder Vorsorgedeckungen ausreichende Puffer für die Vermeidung einer Unterdeckung zu vereinbaren. 

Wir beraten Sie mit dem Ziel einer praktikablen und sinnvollen Lösung.

Beitragsregulierung / Haftpflicht

Im Gegensatz zur Angleichung wird für das vereinbarte gewerbliche Haftpflichtrisiko in der Regel jährlich eine Überprüfung der beitragsrelevanten Messzahlen (z.B. Umsatz, Lohn- u. Gehaltssumme, Zahl der Beschäftigten) im abgelaufenen Versicherungsjahr vorgenommen. Es erfolgt eine Korrektur des Beitrages im vergangenen sowie die Neufestlegung für das laufende Jahr. Durch die Vorsorgedeckung werden damit auch neue Risiken beitragsmäßig erfasst, die bereits während des Versicherungsjahrs hinzugekommen sind. 

Wir beraten Sie und helfen Ihnen dabei, die Meldung korrekt und zeitnah zu übermitteln, damit Ihr Schutz immer risikogerecht und aktuell bleibt.

Beitragsangleichung / Haftpflicht

Hier handelt es sich um einen Teuerungszuschlag, der i.d.R., treuhänderisch ermittelt, die gestiegenen Aufwendungen im Falle eines Haftpflichtschadens wiedergibt. Der Prozentsatz beträgt im Normalfall 5% oder ein Vielfaches hiervon. 

Wenn der Schwellenwert nicht erreicht wird, kumuliert sich der Anpassungsbetrag für das Folgejahr. Sofern die Erhöhung nicht mit einer Mehrleistung verbunden wird, ergibt sich für den Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht.

Ansparen – Rente

Privat

Betrieblich

Rente

Private Lebensversicherungsverträge, deren Leistung in einer lebenslangen Rentenzahlung besteht, werden unter dieser Bezeichnung geführt. Dabei ist die Rente in vielen Fällen auch durch eine einmalige Kapitalzahlung abfindbar („Kapitalabfindung“), der Unterschied zur früher gebräuchlichen Kapitallebensversicherung besteht nur noch in der Todesfall-Leistung während des Ansparprozesses: Die Rentenversicherung zahlt die geleisteten Beiträge plus Zinsen zurück, die Kapitallebensversicherung eine vereinbarte Todesfallsumme.

Rentenversicherungen können auch gegen Einmalzahlung aufgeschoben (späterer Rentenbeginn) oder als Sofortrente gegen Einmalbeitrag abgeschlossen werden. Hierbei sind auch steuerliche Förderungen im Zusammenhang mit dem Gesamteinkommen bzw. den absetzbaren Ausgaben möglich (Basis- oder Rüruprente, Riesterrente, steuerbegünstigte Privatrente in der Auszahlphase).

Die klassische Rentenversicherung sieht eine Garantieverzinsung auf das angesammelte Kapital sowie eine garantierte Rente zuzüglich Überschussleistung vor. Diese Formen gehen bei fehlender steuerlicher Förderung aufgrund des Niedrigzinsniveaus der letzten Jahre zurück zugunsten freier anlegender Produkte.

Betriebliche Altersvorsorge / Rentenversicherung

Die Vereinbarung einer Betriebsrente ist über verschiedenste Durchführungswege möglich. Wesentlich ist hierbei, dass ein gesetzlicher Anspruch zumindest auf Umwandlung von Gehaltsteilen zugunsten einer kapitalgedeckten Altersvorsorge über die Firma möglich ist. 

Wir beraten Arbeitgeber bei der Wahl der passenden Lösung und geben Arbeitnehmern Entscheidungshilfe, welche Vor- und Nachteile das Ansparen einer betrieblichen Zusatzrente bringt. Begleitend dazu kooperieren wir mit Consulting-Partnern, die betriebsrenten-, steuer-, sozialversicherungs- und arbeitsrechtliche Aspekte beraten, die Umsetzung begleiten und dokumentieren.

Mit der Direktversicherung ist die einfachste Form der Betriebsrente auch bei kleinen Unternehmen ohne großen Aufwand darstellbar – die passenden Produktpartner suchen wir mit Ihnen aus.

 

Privat

Rente

Private Lebensversicherungsverträge, deren Leistung in einer lebenslangen Rentenzahlung besteht, werden unter dieser Bezeichnung geführt. Dabei ist die Rente in vielen Fällen auch durch eine einmalige Kapitalzahlung abfindbar („Kapitalabfindung“), der Unterschied zur früher gebräuchlichen Kapitallebensversicherung besteht nur noch in der Todesfall-Leistung während des Ansparprozesses: Die Rentenversicherung zahlt die geleisteten Beiträge plus Zinsen zurück, die Kapitallebensversicherung eine vereinbarte Todesfallsumme.

Rentenversicherungen können auch gegen Einmalzahlung aufgeschoben (späterer Rentenbeginn) oder als Sofortrente gegen Einmalbeitrag abgeschlossen werden. Hierbei sind auch steuerliche Förderungen im Zusammenhang mit dem Gesamteinkommen bzw. den absetzbaren Ausgaben möglich (Basis- oder Rüruprente, Riesterrente, steuerbegünstigte Privatrente in der Auszahlphase).

Die klassische Rentenversicherung sieht eine Garantieverzinsung auf das angesammelte Kapital sowie eine garantierte Rente zuzüglich Überschussleistung vor. Diese Formen gehen bei fehlender steuerlicher Förderung aufgrund des Niedrigzinsniveaus der letzten Jahre zurück zugunsten freier anlegender Produkte.

Betrieblich

Bertiebliche Altersvorsorge / Rentenversicherung

Die Vereinbarung einer Betriebsrente ist über verschiedenste Durchführungswege möglich. Wesentlich ist hierbei, dass ein gesetzlicher Anspruch zumindest auf Umwandlung von Gehaltsteilen zugunsten einer kapitalgedeckten Altersvorsorge über die Firma möglich ist. 

Wir beraten Arbeitgeber bei der Wahl der passenden Lösung und geben Arbeitnehmern Entscheidungshilfe, welche Vor- und Nachteile das Ansparen einer betrieblichen Zusatzrente bringt. Begleitend dazu kooperieren wir mit Consulting-Partnern, die betriebsrenten-, steuer-, sozialversicherungs- und arbeitsrechtliche Aspekte beraten, die Umsetzung begleiten und dokumentieren. 

Mit der Direktversicherung ist die einfachste Form der Betriebsrente auch bei kleinen Unternehmen ohne großen Aufwand darstellbar – die passenden Produktpartner suchen wir mit Ihnen aus.

Ansparen – Dynamikklauseln

Privat

Betrieblich

Dynamikklauseln

Durch Dynamisierung erfolgt eine regelmäßige Anpassung einer einmal getroffenen Absicherung an die i.d.R. steigenden Einnahmen und Lebenshaltungskosten sowie inflationäre Geldentwertung. 

Die Klauseln haben den Vorteil, dass eine Erhöhung, in kleinen Schritten regelmäßig vorgenommen, weniger zu Buche schlägt als eine Anpassung, z. B. 10 Jahre nach Abschluss einer Vorsorgemaßnahme. 

Gleichzeitig sind die Anpassungen in biometrischen Bereichen (Todesfall, BU, Pflege) ohne erneute Gesundheitsprüfung und auf Basis des abgeschlossenen Grundvertrages möglich. Dies stellt einen erheblichen Mehrwert dar, wenn z.B. aufgrund Erkrankung regulär keine Ausbauoptionen mehr bestünden.

Wir beraten Sie, welche Dynamik für Sie empfehlenswert ist.

Dynamikklauseln

Durch Dynamisierung erfolgt eine regelmäßige Anpassung einer einmal getroffenen Absicherung an die i.d.R. steigenden Einnahmen und Lebenshaltungskosten sowie inflationäre Geldentwertung. 

Die Klauseln haben den Vorteil, dass eine Erhöhung, in kleinen Schritten regelmäßig vorgenommen, weniger zu Buche schlägt als eine Anpassung z.B. 10 Jahre nach Abschluss einer Vorsorgemaßnahme. Gleichzeitig sind die Anpassungen in biometrischen Bereichen (Todesfall, BU, Pflege) ohne erneute Gesundheitsprüfung und auf Basis des abgeschlossenen Grundvertrage möglich. 

Bei der Zusage betrieblicher Leistungen z.B. als Altersrente sind über Dynamikklauseln auch Anpassungsvorschriften des Betriebsrentengesetzes abbildbar. Somit minimieren Sie als Arbeitgeber Ansprüche, die über die versicherungsvertraglich zugesagten Grundleistungen u.U. gesetzlich aufzustocken wären. Bei der Gehaltsdynamik wird außerdem sichergestellt, dass z.B. förderfähige Höchstbeträge immer maximal ausgeschöpft werden. 

Wir beraten Sie, welche Dynamik für Sie empfehlenswert ist.

Privat

Dynamikklauseln

Durch Dynamisierung erfolgt eine regelmäßige Anpassung einer einmal getroffenen Absicherung an die i.d.R. steigenden Einnahmen und Lebenshaltungskosten sowie inflationäre Geldentwertung. 

Die Klauseln haben den Vorteil, dass eine Erhöhung, in kleinen Schritten regelmäßig vorgenommen, weniger zu Buche schlägt als eine Anpassung, z. B. 10 Jahre nach Abschluss einer Vorsorgemaßnahme. 

Gleichzeitig sind die Anpassungen in biometrischen Bereichen (Todesfall, BU, Pflege) ohne erneute Gesundheitsprüfung und auf Basis des abgeschlossenen Grundvertrages möglich. Dies stellt einen erheblichen Mehrwert dar, wenn z.B. aufgrund Erkrankung regulär keine Ausbauoptionen mehr bestünden.

Wir beraten Sie, welche Dynamik für Sie empfehlenswert ist.

Betrieblich

Dynamikklauseln

Durch Dynamisierung erfolgt eine regelmäßige Anpassung einer einmal getroffenen Absicherung an die i.d.R. steigenden Einnahmen und Lebenshaltungskosten sowie inflationäre Geldentwertung. 

Die Klauseln haben den Vorteil, dass eine Erhöhung, in kleinen Schritten regelmäßig vorgenommen, weniger zu Buche schlägt als eine Anpassung z.B. 10 Jahre nach Abschluss einer Vorsorgemaßnahme. Gleichzeitig sind die Anpassungen in biometrischen Bereichen (Todesfall, BU, Pflege) ohne erneute Gesundheitsprüfung und auf Basis des abgeschlossenen Grundvertrage möglich. 

Bei der Zusage betrieblicher Leistungen z.B. als Altersrente sind über Dynamikklauseln auch Anpassungsvorschriften des Betriebsrentengesetzes abbildbar. Somit minimieren Sie als Arbeitgeber Ansprüche, die über die versicherungsvertraglich zugesagten Grundleistungen u.U. gesetzlich aufzustocken wären. Bei der Gehaltsdynamik wird außerdem sichergestellt, dass z.B. förderfähige Höchstbeträge immer maximal ausgeschöpft werden. 

Wir beraten Sie, welche Dynamik für Sie empfehlenswert ist.