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Existenzielle
Absicherung

Existenzielle Absicherung

Pflege . Berufsunfähigkeit . Tagegeld

Diese Versicherungs- und Vorsorgelösungen sind unentbehrlich und gehören in jeden „Rucksack“ – denn Sie decken finanzielle Folgen von Ereignissen ab, die jederzeit eintreten können und allein über Rücklagen nicht zu schultern sind.

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Finden Sie hier die richtige Vorsorge dem Anwendungsfall entsprechend

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Pflege

Berufsunfähigkeit

Privat

Privat

Pflegezusatz

Eine Aufstockung der Leistungen der gesetzlichen Pflege-Pflichtversicherung ist ratsam – übersteigen doch die durchschnittlichen Unterbringungs- und Pflegekosten nach Zuschuss durch die Pflichtkasse oftmals die finanziellen Möglichkeiten der Pflegebedürftigen.

Auch die Sicherung von vorhandenem Vermögen oder die Inanspruchnahme der unterhaltspflichtigen Angehörigen kann so vermieden werden.

Die private Pflegezusatzdeckung kann als Krankenversicherung (Pflegetagegeld- / Pflegekosten-Versicherung) oder als Pflegerentenversicherung (letztere mit Ansparung eines Rückkaufswerts) gestaltet werden – was für Sie die sinnvollere Variante ist, finden wir in einem Beratungsgespräch mit Ihnen heraus.

Berufsunfähigkeit (BU)

Eine der wichtigsten Absicherungen gegen finanzielle Einbußen aufgrund vorübergehender oder dauernder Berufsunfähigkeit. 

Hiermit ist gemeint, aus gesundheitlichen Gründen oder z.B. aufgrund Unfallfolgen die berufliche Tätigkeit nur noch mit erheblichen Einschränkungen oder gar nicht mehr ausüben zu können. 

In der Regel wird ab einer Minderung von mind. 50% eine Rente bezahlt – diese Versicherung ist als echte Einkommensersatzleistung essentiell!

Erwerbsminderung, Grundfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit

Im Unterschied zur BU wird hier auf die allgemeine Minderung der Erwerbsfähigkeit ohne Rücksicht auf die zuletzt ausgeübte Tätigkeit oder auf die Einschränkung bestimmter elementarer Fähigkeiten (z.B. Gehen, Knien, Sitzen etc.) abgestellt. 

Ist eine BU nicht vermittelbar, z.B. aufgrund Vorerkrankungen, kann geprüft werden, ob eine solche Lösung ersatzweise möglich ist.

Pflege

Privat

Pflegezusatz

Eine Aufstockung der Leistungen der gesetzlichen Pflege-Pflichtversicherung ist ratsam – übersteigen doch die durchschnittlichen Unterbringungs- und Pflegekosten nach Zuschuss durch die Pflichtkasse oftmals die finanziellen Möglichkeiten der Pflegebedürftigen.

Auch die Sicherung von vorhandenem Vermögen oder die Inanspruchnahme der unterhaltspflichtigen Angehörigen kann so vermieden werden.

Die private Pflegezusatzdeckung kann als Krankenversicherung (Pflegetagegeld- / Pflegekosten-Versicherung) oder als Pflegerentenversicherung (letztere mit Ansparung eines Rückkaufswerts) gestaltet werden – was für Sie die sinnvollere Variante ist, finden wir in einem Beratungsgespräch mit Ihnen heraus.

Berufsunfähigkeit

Privat

Berufsunfähigkeit (BU)

Eine der wichtigsten Absicherungen gegen finanzielle Einbußen aufgrund vorübergehender oder dauernder Berufsunfähigkeit. 

Hiermit ist gemeint, aus gesundheitlichen Gründen oder z.B. aufgrund Unfallfolgen die berufliche Tätigkeit nur noch mit erheblichen Einschränkungen oder gar nicht mehr ausüben zu können. 

In der Regel wird ab einer Minderung von mind. 50% eine Rente bezahlt – diese Versicherung ist als echte Einkommensersatzleistung essentiell!

Erwerbsminderung, Grundfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit

Im Unterschied zur BU wird hier auf die allgemeine Minderung der Erwerbsfähigkeit ohne Rücksicht auf die zuletzt ausgeübte Tätigkeit oder auf die Einschränkung bestimmter elementarer Fähigkeiten (z.B. Gehen, Knien, Sitzen etc.) abgestellt. 

Ist eine BU nicht vermittelbar, z.B. aufgrund Vorerkrankungen, kann geprüft werden, ob eine solche Lösung ersatzweise möglich ist.

Tagegeld

Privat

Krankentagegeld

Bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit ist die private Krankentagegeldversicherung die notwendige Ergänzung für Selbständige und Freiberufler – selbst wenn diese gesetzlich versichert sind, kann sich der Vergleich der oft vorteilhafteren Konditionen einer privaten Lösung lohnen. 

Auch Angestellte haben nach Ende der Lohnfortzahlung tarifvertraglich zumeist keinen vollen Lohnersatz über die Krankengelder der Kassen. Die Lücke kann durch eine Zusatzdeckung geschlossen werden.

Privat

Krankentagegeld

Bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit ist die private Krankentagegeldversicherung die notwendige Ergänzung für Selbständige und Freiberufler – selbst wenn diese gesetzlich versichert sind, kann sich der Vergleich der oft vorteilhafteren Konditionen einer privaten Lösung lohnen. 

Auch Angestellte haben nach Ende der Lohnfortzahlung tarifvertraglich zumeist keinen vollen Lohnersatz über die Krankengelder der Kassen. Die Lücke kann durch eine Zusatzdeckung geschlossen werden.