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Absicherung der
Hinterbliebenen

Absicherung der Hinterbliebenen

Risikolebensversicherung . Erbschaftsteuerversicherung

Auch wenn der Gedanke daran schwer fällt – handeln Sie dennoch lieber jetzt und gründlich, damit Ihre Familie oder Ihre Firma im Falle einer solchen Situation nicht durch finanzielle Sorgen zusätzlich belastet wird.

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Finden Sie hier die richtige Vorsorge dem Anwendungsfall entsprechend

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Risikolebens­versicherung

Risikolebensversicherung

Die Vorsorge für den finanziellen Schutz der Hinterbliebenen im Todesfall des Hauptversorgers, aber auch des haushaltsführenden und kinderbetreuenden Partners. 

Verträge sind auch unter Einbeziehung beider Partner möglich, ebenso mit individueller Bezugsberechtigung bei „Patchwork“-Familien. Zur Absicherung eines Obligos (z.B. Immobiliendarlehen) kann eine auf die jeweilige Darlehensschuld im Verlauf der Tilgung fallende oder wahlfreie Summe vereinbart werden (sog. „Restschuldversicherung“). 

Neben dem Beruf und der Gesundheitsprüfung sind auch Rauchgewohnheiten und sportliche Aktivitäten preisentscheidend. 

Lassen Sie sich von uns ein persönliches Angebot erstellen!

Erbschafts­teuer­versicherung

Erbschaftsteuerversicherung

Eine Form der Risikolebensversicherung, bei der es um den Schutz der Vermögensübertragung vor Erbschaftsteuerzahlungen geht, welche die finanziellen Möglichkeiten des/der Erben übersteigen.

Versichert ist hier der Erblasser, vertragsführend und bezugsberechtigt der/die Erben. In Höhe der Risikoversicherungssumme sind die Erben dann steuerentlastet.

Dies ist, vor allem bei hohem Vermögen des Erblassers, z.B. wenn die Freibeträge der Erbschaftsteuer ausgeschöpft sind oder ein geringer Verwandtschaftsgrad besteht, oft die einzige Möglichkeit, das Erbe überhaupt anzutreten ohne Vermögen verwerten zu müssen.

Risikolebens­versicherung

Risikolebensversicherung

Die Vorsorge für den finanziellen Schutz der Hinterbliebenen im Todesfall des Hauptversorgers, aber auch des haushaltsführenden und kinderbetreuenden Partners. 

Verträge sind auch unter Einbeziehung beider Partner möglich, ebenso mit inmagicdueller Bezugsberechtigung bei „Patchwork“-Familien. Zur Absicherung eines Obligos (z.B. Immobiliendarlehen) kann eine auf die jeweilige Darlehensschuld im Verlauf der Tilgung fallende oder wahlfreie Summe vereinbart werden (sog. „Restschuldversicherung“). 

Neben dem Beruf und der Gesundheitsprüfung sind auch Rauchgewohnheiten und sportliche Aktivitäten preisentscheidend. 

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Erbschaftsteuer­versicherung

Erbschaftsteuerversicherung

Eine Form der Risikolebensversicherung, bei der es um den Schutz der Vermögensübertragung vor Erbschaftsteuerzahlungen geht, welche die finanziellen Möglichkeiten des/der Erben übersteigen.

Versichert ist hier der Erblasser, vertragsführend und bezugsberechtigt der/die Erben. In Höhe der Risikoversicherungssumme sind die Erben dann steuerentlastet.

Dies ist, vor allem bei hohem Vermögen des Erblassers, z.B. wenn die Freibeträge der Erbschaftsteuer ausgeschöpft sind oder ein geringer Verwandtschaftsgrad besteht, oft die einzige Möglichkeit, das Erbe überhaupt anzutreten ohne Vermögen verwerten zu müssen.