E-Scooter, Hoverboards – neue Citymobilität

Absicherung für Elektrokleinstfahrzeuge / Neue Regelungen geplant (E-Scooter, Hoverboards u.a.)

Elektrotretroller, auch E-Scooter genannt, erfreuen sich wachsender Beliebtheit und sollen auch in Deutschland offiziell für den Straßenverkehr zugelassen werden. Das schließt auch eine Versicherungspflicht mit ein. Wir informieren Sie zum aktuellen Stand. 

Elektrokleinstfahrzeuge erobern weltweit die Großstädte

International, besonders in Großstädten sieht man sie schon länger: E-Scooter, elektrische Skateboards und Co. sind ein beliebtes Fortbewegungsmittel für alle Altersklassen. Sie dienen oft dem Lückenschluss zwischen öffentlichem Nahverkehr und etwa der Arbeitsstätte. In Deutschland sollen sie nun auch zum Verkehrsjahr 2019/2020 offiziell für den Betrieb im Straßenverkehr freigegeben werden. 

Gut zu wissen: der aktuelle Stand

Es liegt bereits ein Referentenentwurf der Elektrokleinstfahrzeug-Verordnung vor. In diesem ist neben umfassenden Anforderungen an die Bauart der Fahrzeuge bisher Folgendes geregelt:

  • E-Scooter müssen bauartbedingt mindestens 6 km/h fahren können und dürfen maximal 20 km/h erreichen.
  • Die Nutzung des Fahrradweges ist verpflichtend. Ist kein Radweg vorhanden, so ist die Straße zu befahren.
  • Es gibt keine Helmpflicht.
  • Die Fahrzeuge werden versicherungspflichtig mit Nachweis über ein Versicherungskennzeichen in Form einer Klebefolie.
  • Die Nutzer müssen Ihre Befähigung zur Teilnahme am Straßenverkehr nachweisen, d.h. mindestens den Führerschein Klasse M (Mofa) besitzen.
  • Aktuell werden weitere Fahrzeugtypen nicht von der Verordnung erfasst, wie z.B. Skateboards mit Elektromotor, Mono-Wheels oder Hoverboards.

Gerade auf den letzten Punkt haben verschiedene Verbände, wie beispielsweise der GDV, kritisch hingewiesen. Bei diesen Typen handele es sich um bereits aktiv eingesetzte Fahrzeuge, die ebenfalls erhebliche Schäden verursachen können. Die Verbände fordern, alle Gefährte aufzunehmen und damit das von ihnen ausgehende Risiko zu berücksichtigen. Der Referentenentwurf befindet sich daher gerade in der Überarbeitung beim Bundesverkehrsministerium (BMVI). Der finalisierte Entwurf muss anschließend ein Freigabeverfahren unter Beteiligung der EU durchlaufen, bevor er durch den Bundesrat erlassen werden kann.

(Quelle: vhv.de)

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