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Auch ohne Thronfolge ist Nachwuchs Anlass zur großen Freude! Aber was gilt es jetzt, bei den Versicherungen zu beachten?

Neben der Freude über die Geburt des ersehnten Kindes sind die ersten Wochen des jungen Erdenbürgers zumeist turbulent und stellen den gewohnten Alltag auf den Kopf. Wenig Zeit daher, sich mit Anpassungen oder Ergänzungen von Versicherungsverträgen zu beschäftigen.

DAS können wir Ihnen gerne abnehmen. Vorab ein paar Tipps dazu von uns:

Privathaftpflichtversicherung:

Umstellung auf Familientarif, Erweiterung auf Schäden durch den Nachwuchs auch ohne Haftung (Kinder bis zum 6. Lebensjahr sind deliktunfähig, können aber schon Schäden direkt oder mittelbar verursachen). Vertrag ergänzen bzw. umstellen, wir helfen Ihnen dabei.

Unfallversicherung:

Einschluss des Kindes in die elterliche Unfalldeckung, bitte achten Sie auf kindertypische Leistungen wie z.B. Vergiftungen durch Einnahme von Flüssigkeiten.

Krankenversicherung:

Nachversicherung, falls keine gesetzliche Krankenkasse besteht in der privaten Versicherung eines der beiden Elternteile, hier sind Fristen zu beachten. Bei gesetzlicher KV kann eine Zusatzversicherung ab Geburt sinnvoll sein

Auslandskrankenversicherung:

Auch hier müssen Sie tätig werden und einen ggf. bestehenden Vertrag anpassen (Einschluss des Kindes)

Hausratversicherung:  

Mitversicherung von neuangeschafftem Inventar, wie z.B. Kinderwagen gegen Diebstahl. Falls Sie aufgrund des Familienzuwachses umgezogen sind, ist eine Anpassung der Police erforderlich.

Die umfassende Beratung erhalten Sie gerne in einem persönlichen Gespräch. Vorab können Sie sich auch in unserer Wissensdatenbank zum Thema unter Beratungsanlässe/Kinderabsicherung informieren.