Von der Epidemie zur Pandemie? Unabhängig von der Ausbreitungstendenz des neuartigen Virus und den tragischen Todesfällen im Ausland, derzeit ist die Situation in Deutschland noch überschaubar. Was für die Behörden und die Einrichtungen, welche die entsprechenden Notfallmaßnahmen umsetzen noch beherrschbar erscheint lähmt über Betriebsschließungen und Ausfälle von Messen u. Veranstaltungen wirtschaftlich in zunehmendem Maße immer mehr Unternehmer und Privatpersonen. Unser Wirtschaftsleben ist vernetzt und international, Messen, Geschäftsreisen und Einladung von Delegationen aus dem Ausland sind der Normalfall. Darüber hinaus sind auch Privatpersonen in hohem Umfang mobil und weltweit auf Reisen und bekommen die Einschränkungen direkt zu spüren.
Im Gegensatz zum Risiko, wirtschaftliche oder persönliche Einbußen davonzutragen weil der Personenverkehr eingeschränkt wird, Quarantänen oder Betriebsschließungen angeordnet werden ist die Versicherbarkeit solcher finanzieller Nachteile eher spärlich und kaum verbreitet. Sei es aufgrund geringer Nachfrage oder aber auch aus mangelnder Kalkulierbarkeit wegen fehlender Fallzahlen wird bei virusbedingten Betriebsunterbrechungen oder Messeausfällen von den meisten, überwiegend auf Sachgefahren spezialisierten Ausfalldeckungen hier nicht geleistet. Für bestimmte Branchen wie Lebensmittelhersteller, Krankenhäuser gibt es über Betriebsschließungsversicherungen zumindest für die ersten Wochen versicherbare Ausfallschäden. Weitergehende Spezialdeckungen sind im industriellen Bereich den Großkunden vorbehalten bzw. nicht erschwinglich für den Kleinbetrieb. Außerdem werden bei der momentanen Risikolage Neuabschlüsse in der Regel nicht mehr entgegengenommen. Selbst die Reiserücktrittsversicherung kneift zumeist, wenn Urlauber aufgrund einer Reisewarnung oder aus Angst vor Ansteckung eine Reise nicht antreten wollen, es sei denn der Reisende erkrankt selbst.
Es bleibt also zu hoffen, dass die Epidemie sich eindämmen lässt und die Auswirkungen damit einhergehend in Grenzen gehalten werden können. Für den Umgang mit dem Thema Ansteckungsgefahr sowie offizielle Hinweise verweisen wir auf die Infoseite des Bundesgesundheitsministeriums. Bitte informieren Sie sich ggf. auch bei den Behörden oder Krankenkassen vor Ort.
Ich bin Sylter Bürger und wollte fragen, an wen ich mich wenden muss, um als Kleinstbetrieb (ohne Mitarbeiter) eine unbürokratische Entschädigung für den Ausfall als „Privatvermieter für Ferienwohnungen“ von dem geschnürten Milliarden-Paket zu bekommen?
Es wurde berichtet, über Beispielbetriebe unterschiedlicher Größen etc.. Obwohl Sylt von dem Tourismus lebt, wurde bislang nichts über diese Sparte in der Presse und im Fernsehen berichtet.
Da die Insel bislang wegen der – Corona-Pandemie – für alle Reisenden abgesperrt wurde und mit den bundesweiten Osterferien die erste Dekade der Urlaubssaison auf Sylt begonnen hat.
Hallo Frau Mielck,
bitte wenden Sie sich an die Infoseite Ihrer Landesregierung, es werden Soforthilfen für Kleinstbetriebe angeboten.
Voraussetzungen und Antragsvordrucke erhalten Sie dort online. Ich hoffe, es kann Ihnen dort unbürokratisch geholfen werden.
Grüße aus Bayern
Finanz-Plan GmbH