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Hinter dem Begriff „Unterversicherung“ steckt die Anforderung des Versicherers, dass die vereinbarte Summe z.B. für einen Hausrat dem jeweiligen tatsächlichen Wert, i.d.R. Neuwert am Schadentag, entsprechen soll (= Vollversicherung). Ist die Summe zu niedrig bemessen, macht der Versicherer u.U. Unterversicherung geltend: er kürzt im Verhältnis der vereinbarten zur eigentlich notwendigen Summe die Entschädigung, und zwar selbst dann wenn der Schaden geringer als die Deckung im Vertrag ist.

Ein Beispiel:

Neuwert Hausrat am Schadentag 150.000,- EUR, Versicherungssumme 75.000,- EUR, Schaden 10.000,- EUR                                                                                   –> Entschädigung 10.000,- EUR x 75/150 = 5.000,- EUR.

Hintergrund ist der Beitrag, den der Versicherer bekommen hatte – dieser war nur halb so hoch wie es seinem Gesamtrisiko entsprochen hätte. Daher erfolgte die anteilige Kürzung im Schadenfall obwohl noch ausreichend „Luft“ nach oben zur Versicherungssumme bestand.

Unterversicherungsverzicht ist ein Wortungetüm – für Sie als Kunden aber von unschätzbarem Wert im Schadenfall: Der Versicherer gewährt über diese Klausel Ersatz für die Wiederherstellungskosten ohne sich auf eine evtl. nicht ausreichend bemessene Versicherungssumme zu berufen. Für diese Klausel ist allerdings Voraussetzung, dass Sie die Summe einmal korrekt ermitteln haben lassen und die Versicherung über wertsteigernde An-, Um- und Ausbauten bei Gebäuden sowie Änderung der Wohnfläche beim Hausrat z.B. bei Umzug auf dem Laufenden halten.

Die Wertermittlung stützt sich in der Regel beim Gebäude auf Angaben zu Wohnfläche, Gebäudetyp und Ausstattung bzw. beim Hausrat auf eine pauschalierte m²-Formel. Vorsicht ist geboten bei der Umrechnung der Wohnfläche aus dem Mietvertrag oder der Baubeschreibung. Je nach Anbieter weicht die Definition u.U. deutlich von der DIN-Wohnflächenberechnung ab. So berechnen einige Gesellschaften regelmäßig die Grundfläche im Dachgeschoß voll ohne Abzüge für Raumhöhen unter 2m.

Für die korrekte Berechnung halten die Versicherer Programme bzw. Vordrucke bereit – wir unterstützen Sie dabei!