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Zum Erhalt von Kulturgütern dient der Denkmalschutz – gäbe es ihn nicht, würden wir vermutlich viele Zeugnisse der Bau- und Handwerkskunst vergangener Epochen nicht mehr vorfinden. Von Touristen und Kulturfans geliebt wird dies von Eigentümern und Käufern teilweise als lästig empfunden. Es gilt vor allem, einen rechten Weg zwischen den Interessen der Denkmalbehörde in der Bewahrung kultureller Anschauungsobjekte sowie den berechtigten Anliegen der wirtschaftlich Verantwortlichen zu finden.

Auch in Versicherungspolicen von Gebäuden mit teilweisem oder vollständigem Denkmalschutz ist einiges zu beachten. Sinnvoll ist es in jedem Fall, Policen dahingehend zu prüfen, ob dem Versicherer der bestehende Denkmalschutz überhaupt bekannt und im besten Fall auch im Versicherungsvertrag hinterlegt ist. Die nicht nur bei Modernisierungen oder Umbauten einzuhaltenden Auflagen bringen oft erst im Schadensfall zu Tage, dass ein erheblicher  Kosten-aufwand über die üblichen Preise für die einzelnen Gewerke hinaus anfallen wird.

In der Einwertung von Gebäuden mit Denkmalschutz ist daher bereits Fingerspitzengefühl gefordert, teilweise ist hier mit einfachen Aufschlägen im Wert zu kalkulieren. Bei einem sehr hohen Anteil von besonderen Baumaterialien bzw. -ausführungen, kunstvollen Türmchen, Gesimsen und Geländern ist eine Einzelschätzung des Gebäudewerts ratsam. Generell gilt: Mehr Aufwand bei Vertragsabschluss bedeutet i.d.R. weniger Ärger im Schadenfall. Klare Regelungen sind hier sehr hilfreich.

Auch im Versicherungsfall ist eine gute Verzahnung der Beteiligten, d.h. Eigentümer, Handwerker, Gutachter, Versicherer mit der Denkmalschutzbehörde notwendig, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten und unliebsame Überraschungen zu vermeiden. Die rechtlichen Grundlagen wer-den hier im Übrigen laufend angepasst, um z.B. auch modernen Standards von Brandschutz und Energieeffizienz entgegenzukommen.

Wenn Sie also einen „Kulturschatz“ Ihr Eigen nennen, prüfen Sie Ihre Police, ob Sie gut aufgestellt sind. Oder fragen Sie uns!

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