Nicht jede private Tierhaltung ist auch automatisch in der privaten Haftpflichtversicherung enthalten. Diese Ergänzung ist unerlässlich u.a. für Hunde- und Pferdehalter. Die Haftung des Tierhalters ist strenger als für die Privatperson selbst, hier kann es auch ohne Verschulden zu einer Inanspruchnahme kommen.
Am besten können wir Sie persönlich beraten. Gern können wir Ihnen im kostenlosen Erstgespräch weitere Details zum Thema erklären und Sie mit weiteren Informationen versorgen.
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