Als stolzer Bauherr bleibt man trotz der üblichen Bauausführung durch Bauunternehmer und Handwerker für die Verkehrssicherungspflicht rund um die Baustelle verantwortlich. Diese Haftung lässt sich versichern, damit bleiben Sie von der Baustelleneinrichtung bis zur Endabnahme vor finanziellen Folgen verschuldeter Drittschäden geschützt.
Am besten können wir Sie persönlich beraten. Gern können wir Ihnen im kostenlosen Erstgespräch weitere Details zum Thema erklären und Sie mit weiteren Informationen versorgen.
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