Wie beim Autokauf lohnt sich auch bei der KFZ-Versicherung ein „Blick unter die Haube“ der Vollkaskopolice, wenn das Fahrzeug nicht vollständig eigenfinanziert wurde.
Klein aber wirkungsvoll ist die Lückenversicherung („gap“ = engl. „Lücke“) im Rahmen der KFZ-Kaskodeckung fremdfinanzierter Autos. Versichert wird die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert (Vollkasko-Entschädigung) und Buchwert (Abrechnung des Leasingvertrages) im Totalschadenfalle. Diese kann je nach Fahrzeug- und Leasingvertragstyp erheblich sein, hier kommen schnell vierstellige Beträge zusammen. In der Regel gegen geringen Aufpreis versicherbar, teilweise aber auch in der Kaskodeckung schon enthalten.
Zu beachten ist, ob der Leasing- oder Finanzierungsvertrags selbst bereits eine GAP-Deckung eingepreist hat. Außerdem ist im Schadenfall zur Wirksamkeit der Deckung ein geeigneter Nachweis über die Abrechnung des Leasing- bzw. Finanzierungsgebers vorzulegen.
Durch eine Neupreisentschädigung in den ersten 12 bzw. 24 Monaten kann das Risiko des größten Spreads zwischen Versicherungs- u. Bankabrechnung weitestgehend aufgefangen werden. Abzuwägen ist dann, ob die GAP-Deckung den Restzeitraum der Fremdfinanzierungsphase noch absichern soll. Dies hängt u.a. vom Fahrzeugtyp und der Vertragslaufzeit ab.
Gerne beraten wir Sie hierzu individuell.