Auch wenn die Sportboote derzeit noch mehrheitlich in der Marina auf die Aufhebung von Nutzungsbeschränkungen durch die Coronamaßnahmen warten kann man die Zeit nutzen, den bestehenden Versicherungsschutz für Freizeitaktivität auf dem Wasser zu prüfen.
Für Freizeitkapitäne gilt zwar anders als für KFZ-Halter in Deutschland keine Versicherungspflicht, jedoch sind Zulassungs- u. Fahrerlaubnisvorschriften abhängig vom Bundes-land und der jeweiligen Wasserstraße zu beachten. Allein die Gefährdungslage des Bootsbetriebes sollte jedem vernünftigen Halter Anlass genug sein, zumindest eine Sportboot-Haftpflichtversicherung zu unterhalten.
Die Boots-Haftpflichtdeckung wird in vielen Fällen, besonders bei der immer beliebteren E-Motorisierung, bis zu einer bestimmten Motorstärke in der Privat-Haftpflichtversicherung bereits abgedeckt sein. Wichtig ist hierbei, dass auch das Kleingedruckte passt. So ist z.B. auf den bayerischen Seen mit der Schiffahrts-Verordnung keine Fahrerlaubnis für Sportboote vorgeschrieben. Dennoch gibt es aber Versicherer, die die Leistung bundeseinheitlich auf eine Fahrerlaubnis abstellen. Außerdem sind die Deckungssummen der Privathaftpflicht den Mindestsummen (z.B. Italien mind. € 6.070.000,- für Personen-/Sachschäden) anzupassen, das gilt auch für alte Boots-Haftpflichtverträge. Denken Sie auch z.B. bei Regattenteilnahme von Segelbooten, dass dies nicht in allen Verträgen inbegriffen ist. Knifflig wird es im Schadenfall mit den entsprechenden Vorfahrtsvorschriften und der Schuldfrage. Hier bewährt es sich, einen Versicherungspartner mit Expertise im Bereich Wasserrecht gewählt zu haben.
Mit der Bootskaskoversicherung sorgt der Kunde analog der KFZ-Kaskodeckung für Schäden am eigenen Fahrzeug vor. Anders als in der KFZ-Versicherung spielt hier jedoch die Wertfestsetzung eine erhebliche Rolle, will man Ärger im Schadenfall beim Totalschaden oder aufwändigen Reparaturen vermeiden. Alter, Zustand und Marktpreis können hier, mittels Gutachten oder Wertbestätigungen bereits vor eventuellen Schadenfällen belegt, wertvolle Dienste leisten. Auch das Einsatzgebiet des Bootes und die Deckung für Transporte und Werftaufenthalte sollten vorab dokumentiert werden. Gute Policen verzichten obendrein auf die Nennung einzelner Gefahren als Leistungsauslöser, was die Nachweispflicht im Leistungsfall erheblich erleichtert.
Ähnliche wie bei der KFZ-Police können auch im Wassersport Fahrzeugführer und Insassen bei Unfällen versichert werden. Anders als im KFZ ist die Haftung des Fahrzeugführers nicht verschuldensunabhängig, was durchaus bei Mitnahme von Bootsfahrgästen unglückliche Folgen bezüglich der Entschädigung im Falle von Bootsunfällen haben kann. Will man die Insassen unabhängig von der Rechtslage absichern, empfiehlt sich eine pauschale Deckung mit hohen Summen, da sich diese auf die Anzahl der Insassen aufteilt.
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