Sowohl für den Chef als auch seine MitarbeiterInnen gilt es zu prüfen, inwieweit Unfälle während der beruflichen Tätigkeit ausreichend über die Berufsgenossenschaft abgedeckt sind. In vielen Fällen ist die Geschäftsleitung gar nicht abgedeckt oder der Betrieb möchte aus Fürsorge für seine Angestellten eine Zusatzpolice abschließen. Wie attraktiv diese Sozialleistung sein kann, hängt von der Ausgestaltung ab, bei der neben Mitarbeiterkreis, Leistungshöhe und Geltungsbereich auch arbeitsrechtliche und steuerliche Fragen beachtet werden müssen. Gerne beraten wir Sie hier individuell.
Für Mitarbeiter im Außendienst, auf Geschäftsreise oder Montage ist es manchmal sinnvoll, temporäre Deckungen für beruflich veranlasste Unfälle abzuschließen. Ob diese Ausschnittdeckung für die Dauer der Reise im Verhältnis teurer kommt als ein Jahresvertrag, rechnen wir gerne für Sie nach!
Am besten können wir Sie persönlich beraten. Gern können wir Ihnen im kostenlosen Erstgespräch weitere Details zum Thema erklären und Sie mit weiteren Informationen versorgen.
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