Kranken­versicherung

Kranken­versicherungs­pflicht

Seit 01.01.2007 sind neben Angestellten, Arbeitern und einigen weiteren Personengruppen sämtliche Bundesbürger mit ständigem Wohnsitz in Deutschland verpflichtet, eine Krankenversicherung zu unterhalten. Damit sind auch bisher unversicherte Personenkreise einbezogen worden, um den Staat vor finanziellen Ausgleichszahlungen zu schützen. Ob die Versicherung gesetzlich oder privat erfolgen muss bzw. kann, hängt von Einkommen, Beschäftigung, Familienstand, zuletzt geführtem Versicherungsverhältnis und anderen Faktoren ab. Klärung schafft hier zumeist die örtlich zuständige AOK.

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