Speziell in der Wohngebäudeversicherung ist die Vereinbarung einer Deckung zum gleitenden Neuwert üblich.
Nach der Wertermittlung und Umrechnung auf ein einheitliches Basisjahr (z.B. verbreitet der Wert 1914) wird der gefundene Grundwert jedes Jahr über einen statistisch ermittelten Index hochgerechnet. Damit wird eine Unterversicherung durch z.B. baukonjunkturelle Preissteigerungen vermieden und Ihr Vertrag sichert Ihnen auch nach dem Abschluss eine marktgerechte Entschädigung im Leistungsfall zu.
Am besten können wir Sie persönlich beraten. Gern können wir Ihnen im kostenlosen Erstgespräch weitere Details zum Thema erklären und Sie mit weiteren Informationen versorgen.
Vereinbaren Sie Jetzt ein BeratungsgesprächFinanz – Plan Versicherungsmakler GmbH
Maximilianstr. 2a, 82319 StarnbergVersicherung & Vorsorge: Tel. 08151 2274 | Immobilien: Tel. 08151 28181
© erstellt von MeinMarketingTeam
Um dir ein optimales Erlebnis zu bieten, verwenden wir Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wenn du diesen Technologien zustimmst, können wir Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn du deine Zustimmung nicht erteilst oder zurückziehst, können bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigt werden.
Mit freundlicher Unterstützung der Agentur MeinMarketingTeam.de & Interlink.
Hiermit stellen wir Ihnen gerne auch die Maklererstinformationen zur Verfügung.