„Je allgemeiner, desto verständlicher“ denkt man und hält sich bei der Betriebshaftpflicht oft – zu unrecht – nicht lange bei der Betriebsbeschreibung auf. Das kann zur Folge haben, dass wichtige Tätigkeitsbereiche, die Sie als Kunde versichert wissen möchten gar nicht erfasst werden.
Beispiel: Ein Ofenbauer bietet als Service z.B. Fliesenarbeiten außerhalb des Ofengewerks an. Einfach, weil er es kann und seine Gewerbeanmeldung es berufsrechtlich hergibt.
Problem: Der Versicherer geht bis auf Nebenarbeiten vom ausschließlichen Berufsbild des Ofenbauers aus und nimmt weitere Tätigkeiten abgesehen von Vor- u. Nacharbeiten aus.
Eine korrekte und weitgefasste Betriebsbeschreibung ist also unerlässlich, um den Schutz auf das tatsächliche Tätigkeitsspektrum abzustimmen. Und weil sich viele Unternehmen immer wieder neue Geschäftsfelder erschließen ist die jährliche Überprüfung der Tätigkeiten so wichtig.
Der richtige Schutz beginnt bei der ausführlichen Analyse zum Abschluss des Vertrages und bedarf der laufenden Kontrolle. Gerne prüfen wir Ihre Situation, auch bestehende Verträge, ob Ihr Risiko ausreichend und umfassend abgedeckt ist und finden eine günstige Lösung.