Hund, Katze, Maus – Tierhaltung und Haftpflichtversicherung

Welche Versicherungen für welche Tierhaltung? – und warum selbst für den bravsten Lumpi Herrchen oder Frauchen eine Halterhaftpflicht haben sollten…

Haftung des Tierhalters

833 BGB bestimmt zunächst eine relativ strenge Haftung – im Gegensatz zur Haftung bei Verschulden (Fahrlässigkeit, Vorsatz) trägt der Halter zunächst einmal die sog. Gefährdungshaftung verschuldensunabhängig. Nur wenn der Geschädigte ein erhebliches Mitverschulden an einem Schaden trägt kann sich diese Haftung abmildern.

Die typische Tiergefahr, ein unberechenbares Element, in Kombination mit dieser strengen Haftung sollte jeden Tierhalter dazu ermuntern, seine Haftung für Personen- und Sachschäden durch das Tier rückzuversichern.

Versicherungslösungen

Die Halterhaftung für Katzen und Kleintiere ist in Ihrer Privat-Haftpflichtversicherung mitversichert. Für Hunde, Pferde, Ponys u. Esel gibt es die eigenständige Tierhalter-Haftpflichtversicherung. Hierbei ist zu beachten, dass immer der Tierhalter und nicht das Tier versichert ist – das bedeutet, dass bei der Haltung von mehreren Pferden z.B. nicht nur bestimmte sondern alle Tiere angegeben werden müssen. Einige Versicherer bieten Rabatte ab dem zweiten Tier an.

In einigen Bundesländern sind inzwischen Pflichtversicherungen für Hundehalter eingeführt worden, d.h. dass der Abschluss der Tierhalter-Haftpflichtversicherung sogar gesetzlich vorgeschrieben ist.

Unser Tipp

Die günstigste Haftpflichtdeckung ist nicht immer die beste. Denken Sie z.B. an ausreichende Deckungssummen, Mitversicherung von Mietsachschäden (z.B. in der Mietwohnung) sowie die persönliche Betreuung im Schadenfall – alles das bekommen Sie bei uns.

Sie haben Fragen oder möchte gern eine Beratungsgespräch vereinbaren? Kontaktieren Sie uns gern