Hier handelt es sich um einen Teuerungszuschlag, der i.d.R., treuhänderisch ermittelt, die gestiegenen Aufwendungen im Falle eines Haftpflichtschadens wiedergibt. Der Prozentsatz beträgt im Normalfall 5% oder ein Vielfaches hiervon.
Wenn der Schwellenwert nicht erreicht wird, kumuliert sich der Anpassungsbetrag für das Folgejahr. Sofern die Erhöhung nicht mit einer Mehrleistung verbunden wird, ergibt sich für den Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht.
Hier handelt es sich um einen Teuerungszuschlag, der i.d.R., treuhänderisch ermittelt, die gestiegenen Aufwendungen im Falle eines Haftpflichtschadens wiedergibt. Der Prozentsatz beträgt im Normalfall 5% oder ein Vielfaches hiervon.
Wenn der Schwellenwert nicht erreicht wird, kumuliert sich der Anpassungsbetrag für das Folgejahr. Sofern die Erhöhung nicht mit einer Mehrleistung verbunden wird, ergibt sich für den Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht.
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