Beitrags­regulierung/ Haftpflicht

Im Gegensatz zur Angleichung wird für das vereinbarte gewerbliche Haftpflichtrisiko in der Regel jährlich eine Überprüfung der beitragsrelevanten Messzahlen (z.B. Umsatz, Lohn- u. Gehaltssumme, Zahl der Beschäftigten) im abgelaufenen Versicherungsjahr vorgenommen. Es erfolgt eine Korrektur des Beitrages im vergangenen sowie die Neufestlegung für das laufende Jahr. Durch die Vorsorgedeckung werden damit auch neue Risiken beitragsmäßig erfasst, die bereits während des Versicherungsjahrs hinzugekommen sind.

Wir beraten Sie und helfen Ihnen dabei, die Meldung korrekt und zeitnah zu übermitteln, damit Ihr Schutz immer risikogerecht und aktuell bleibt.

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