Was für den Gewerbetreibenden die Betriebs-Haftpflichtpolice ist, kennt der Freiberufler als Berufs-Haftpflichtdeckung. Beispiele hierfür sind Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater oder Architekten. Bei den Kammerberufen ist sie zumeist Pflicht und durch Gesetzesauflagen und Rechtssprechung ständig neuen Anforderungen ausgesetzt. Wir prüfen Ihren Vertrag und finden eine gute Lösung.
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