Berufsunfähig­keitsversicherung (BU)

Eine der wichtigsten Absicherungen gegen finanzielle Einbußen aufgrund vorübergehender oder dauernder Berufsunfähigkeit. Hiermit ist gemeint, aus gesundheitlichen Gründen oder z.B. aufgrund Unfallfolgen die berufliche Tätigkeit nur noch mit erheblichen Einschränkungen oder gar nicht mehr ausüben zu können. In der Regel wird ab einer Minderung von mind. 50% eine Rente bezahlt – diese Versicherung ist als echte Einkommensersatzleistung essentiell!

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