Für bestimmte Personengruppen sind berufliche Haftpflichtversicherungen zwingend vorgeschrieben, damit die Tätigkeit überhaupt ausgeübt werden darf, z.B. Architekten, Rechtsanwälte etc. – in der Regel verkammerte Berufe oder solche mit Zulassungsbeschränkungen. Diese Deckung schützt nicht nur vor Forderungen Dritter, sondern sichert auch die eigene Existenz und Berufsausübung ab.
Für Tätigkeiten oder Eigenschaften mit sehr hohem Gefahren- u. Haftungspotential hat der Gesetzgeber weitere Pflichtversicherungen eingeführt, z.B. Luftfahrtrisiken.
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