Die Vereinbarung einer Betriebsrente ist über verschiedenste Durchführungswege möglich. Wesentlich ist hierbei, dass ein gesetzlicher Anspruch zumindest auf Umwandlung von Gehaltsteilen zugunsten einer kapitalgedeckten Altersvorsorge über die Firma möglich ist.
Wir beraten Arbeitgeber bei der Wahl der passenden Lösung und geben Arbeitnehmern Entscheidungshilfe, welche Vor- und Nachteile das Ansparen einer betrieblichen Zusatzrente bringt. Begleitend dazu kooperieren wir mit Consulting-Partnern, die betriebsrenten-, steuer-, sozialversicherungs- und arbeitsrechtliche Aspekte beraten, die Umsetzung begleiten und dokumentieren.
Mit der Direktversicherung ist die einfachste Form der Betriebsrente auch bei kleinen Unternehmen ohne großen Aufwand darstellbar – die passenden Produktpartner suchen wir mit Ihnen aus.
Am besten können wir Sie persönlich beraten. Gern können wir Ihnen im kostenlosen Erstgespräch weitere Details zum Thema erklären und Sie mit weiteren Informationen versorgen.
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