Ertragsausfall­versicherung (Betriebs­unterbrechung)

Nach größeren Schadenereignissen wie z.B. Brand in der Produktion oder ein Wasserschaden in der Gaststätte können durch eingeschränkten oder stillgelegten Betrieb erhebliche Ertragsschmälerungen entstehen.

Neben der Schadensbehebung und der Wiederherstellung laufen parallel Kosten wie Mieten, Finanzierungen, Gehälter weiter ohne dass ein Ertrag aus der Betriebstätigkeit erzielt wird. Für Kleinbetriebe ist eine sogenannte Klein-BU-Versicherung praktikabel. Hier wird die Inhaltsversicherung einfach um den Baustein Betriebsunterbrechung ergänzt und die Inhaltssumme nochmals für bis zu 12 Monate zur Deckung fortlaufender Kosten und des entgangenen Gewinns bereitgestellt.

Höhere BU-Risiken benötigen eine Mittlere oder Groß-BU, bei der ein eigenständiger Vertrag mit Summenermittlung anhand bilanzieller Daten eingerichtet wird. Diese Deckung entscheidet oftmals darüber, ob ein Betrieb einen Großschaden ökonomisch übersteht.

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