Im Unterschied zur BU wird hier auf die allgemeine Minderung der Erwerbsfähigkeit ohne Rücksicht auf die zuletzt ausgeübte Tätigkeit oder auf die Einschränkung bestimmter elementarer Fähigkeiten (z.B. Gehen, Knien, Sitzen etc.) abgestellt. Ist eine BU nicht vermittelbar, z.B. aufgrund Vorerkrankungen, kann geprüft werden, ob eine solche Lösung ersatzweise möglich ist.
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