Speziell in der Wohngebäudeversicherung ist die Vereinbarung einer Deckung zum gleitenden Neuwert üblich.
Nach der Wertermittlung und Umrechnung auf ein einheitliches Basisjahr (z.B. verbreitet der Wert 1914) wird der gefundene Grundwert jedes Jahr über einen statistisch ermittelten Index hochgerechnet. Damit wird eine Unterversicherung durch z.B. baukonjunkturelle Preissteigerungen vermieden und Ihr Vertrag sichert Ihnen auch nach dem Abschluss eine marktgerechte Entschädigung im Leistungsfall zu.
Am besten können wir Sie persönlich beraten. Gern können wir Ihnen im kostenlosen Erstgespräch weitere Details zum Thema erklären und Sie mit weiteren Informationen versorgen.
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