Haus- und Grundbesitz sind neben Rechten am Eigentum auch mit Pflichten verbunden, z.B. wenn daraus eine Gefährdung für Dritte entsteht (herabfallende Dachziegel, nicht gestreuter Gehweg im Winter). Ist für den Eigenheimbesitzer diese Deckung schon in der Privathaftpflicht enthalten, so benötigt der Vermieter eines Anwesens bereits eine Zusatzdeckung.
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