Halter versicherungspflichtiger Kraftfahrzeuge, das sind die Mehrzahl aller KFZ mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit über 6 km/h, müssen die vorgeschriebene KFZ-Haftpflichtversicherung für Schäden an Dritten nachweisen, um das Fahrzeug zulassen zu können. Der Nachweis gegenüber der Zulassungsbehörde erfolgt durch die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB). Neben dieser obligatorischen Deckung gibt es z.B. für Sportgeräte-Anhänger i.d.R. keine Versicherungspflicht, dennoch ist es sinnvoll diese zu versichern. Kaskoversicherungen sind freiwillige Ergänzungen, um das Fahrzeug selbst gegen Schäden durch Feuer, Sturm, Diebstahl, Unfälle, Glasbruch u.a.m. abzusichern.
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