Pflegepflicht­versicherung

Seit 01.07.1995 ist die gesetzliche Krankenversicherung um eine Pflichtdeckung erweitert worden – früher im Rahmen der Krankenversicherung finanzierte Leistungen im Pflegefall wurden in eine eigene Säule der Sozialversicherung ausgegliedert. Eine identische Pflichtdeckung ist von privat krankenversicherten Personen zu führen. Ergänzungen hierzu sind ratsam, da die Kosten bei Weitem nicht von der Pflichtversicherung allein aufgefangen werden.

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