Eine Aufstockung der Leistungen der gesetzlichen Pflege-Pflichtversicherung ist ratsam – übersteigen doch die durchschnittlichen Unterbringungs- und Pflegekosten nach Zuschuss durch die Pflichtkasse oftmals die finanziellen Möglichkeiten der Pflegebedürftigen.
Auch die Sicherung von vorhandenem Vermögen oder die Inanspruchnahme der unterhaltspflichtigen Angehörigen kann so vermieden werden.
Die private Pflegezusatzdeckung kann als Krankenversicherung (Pflegetagegeld- / Pflegekosten-Versicherung) oder als Pflegerentenversicherung (letztere mit Ansparung eines Rückkaufswerts) gestaltet werden – was für Sie die sinnvollere Variante ist, finden wir in einem Beratungsgespräch mit Ihnen heraus.
Am besten können wir Sie persönlich beraten. Gern können wir Ihnen im kostenlosen Erstgespräch weitere Details zum Thema erklären und Sie mit weiteren Informationen versorgen.
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