Private Pflicht­­versicherung

Pflege­versicherungs­pflicht

 

 

Kranken­versicherungs­pflicht

Seit 01.01.2007 sind neben Angestellten, Arbeitern und einigen weiteren Personengruppen sämtliche Bundesbürger mit ständigem Wohnsitz in Deutschland verpflichtet, eine Krankenversicherung zu unterhalten. Damit sind auch bisher unversicherte Personenkreise einbezogen worden, um den Staat vor finanziellen Ausgleichszahlungen zu schützen. Ob die Versicherung gesetzlich oder privat erfolgen muss bzw. kann, hängt von Einkommen, Beschäftigung, Familienstand, zuletzt geführtem Versicherungsverhältnis und anderen Faktoren ab. Klärung schafft hier zumeist die örtlich zuständige AOK.

 

Tierhalter-Haftpflicht für Hunde

Die Haftung des Tierhalters greift i.d.R. zunächst einmal unabhängig vom Verschulden des Halters, dies hat der Gesetzgeber der nicht berechenbaren Tiergefahr wegen vorgesehen. Eine Versicherung für Hundehalter sollte also Standard sein, gesetzlich vorgeschrieben ist diese jedoch in Deutschland in Abhängigkeit vom Bundesland nicht überall. Wir ermitteln für Sie ein günstiges Angebot, auch z.B. für die Haltung von Pferden. Beachten Sie, dass die Haltung der meisten zahmen Haustiere (Katzen, Vögel, Hamster etc.) über Ihre Privat-Haftpflichtversicherung abgedeckt ist.

 

Jagd-Haftpflicht

Vorgeschrieben für die Jagdpacht ist das Bestehen einer Jagd-Haftpflichtversicherung. Hierzu wird in der Regel bei einem Dreijahres-Jagdschein eine Versicherungsbescheinigung für die Erlaubnisdauer erstellt. Jagdhunde sind je nach Anbieter hier bereits mitversichert.

 

KFZ-Haftpflicht

Halter versicherungspflichtiger Kraftfahrzeuge, das sind die Mehrzahl aller KFZ mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit über 6 km/h, müssen die vorgeschriebene KFZ-Haftpflichtversicherung für Schäden an Dritten nachweisen, um das Fahrzeug zulassen zu können. Der Nachweis gegenüber der Zulassungsbehörde erfolgt durch die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB). Neben dieser obligatorischen Deckung gibt es z.B. für Sportgeräte-Anhänger i.d.R. keine Versicherungspflicht, dennoch ist es sinnvoll diese zu versichern. Kaskoversicherungen sind freiwillige Ergänzungen, um das Fahrzeug selbst gegen Schäden durch Feuer, Sturm, Diebstahl, Unfälle, Glasbruch u.a.m. abzusichern.

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Am besten können wir Sie persönlich beraten. Gern können wir Ihnen im kostenlosen Erstgespräch weitere Details zum Thema erklären und Sie mit weiteren Informationen versorgen.

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