Private Rechtsschutz­versicherung

Im Gegensatz zur privaten Haftpflichtversicherung dient die Rechtsschutzdeckung nicht der Abwehr sondern der Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber Dritten. Allein im strafrechtlichen Bereich ist ein passiver Rechtsschutz gegeben. Versichert ist der Kostenaufwand, Anwalts- und Gerichtsgebühren, Kautionen, Mediationen und vieles mehr.

Die Deckungszusage des Rechtsschutzversicherers entscheidet oft über die Durchführbarkeit von rechtlichen Schritten, da zumeist weit vor einer Entscheidung durch Einigung oder Urteil erhebliche Kosten anfallen.

Der Abschlusszeitpunkt entscheidet über die Deckung von künftigen Verfahren, in aller Regel ist eine Versicherung bereits schwebender oder sich anbahnender Konflikte nicht möglich.

Versicherbar sind einzelne Bausteine (z.B. Verkehrs-, Privat-, Berufs- oder Immobilien-Rechtsschutz), die aber auch zu einer Kombination zusammengefasst werden können. Die Vereinbarung eines Selbstbehalts ist empfehlenswert um die Vertragskosten nicht durch die Abdeckung von Bagatellfällen unnötig zu erhöhen.

Wir beraten Sie bei der Auswahl einer geeigneten Kombination aus Bausteinen und Eigenbeteiligungen.

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