Private Renten­versicherungen

Private Lebensversicherungsverträge, deren Leistung in einer lebenslangen Rentenzahlung besteht, werden unter dieser Bezeichnung geführt. Dabei ist die Rente in vielen Fällen auch durch eine einmalige Kapitalzahlung abfindbar („Kapitalabfindung“), der Unterschied zur früher gebräuchlichen Kapitallebensversicherung besteht nur noch in der Todesfall-Leistung während des Ansparprozesses: Die Rentenversicherung zahlt die geleisteten Beiträge plus Zinsen zurück, die Kapitallebensversicherung eine vereinbarte Todesfallsumme.

Rentenversicherungen können auch gegen Einmalzahlung aufgeschoben (späterer Rentenbeginn) oder als Sofortrente gegen Einmalbeitrag abgeschlossen werden. Hierbei sind auch steuerliche Förderungen im Zusammenhang mit dem Gesamteinkommen bzw. den absetzbaren Ausgaben möglich (Basis- oder Rüruprente, Riesterrente, steuerbegünstigte Privatrente in der Auszahlphase).

Die klassische Rentenversicherung sieht eine Garantieverzinsung auf das angesammelte Kapital sowie eine garantierte Rente zuzüglich Überschussleistung vor. Diese Formen gehen bei fehlender steuerlicher Förderung aufgrund des Niedrigzinsniveaus der letzten Jahre zurück zugunsten freier anlegender Produkte.

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