Die Vorsorge für den finanziellen Schutz der Hinterbliebenen im Todesfall des Hauptversorgers, aber auch des haushaltsführenden und kinderbetreuenden Partners. Verträge sind auch unter Einbeziehung beider Partner möglich, ebenso mit individueller Bezugsberechtigung bei „Patchwork“-Familien. Zur Absicherung eines Obligos (z.B. Immobiliendarlehen) kann eine auf die jeweilige Darlehensschuld im Verlauf der Tilgung fallende oder wahlfreie Summe vereinbart werden (sog. „Restschuldversicherung“). Neben dem Beruf und der Gesundheitsprüfung sind auch Rauchgewohnheiten und sportliche Aktivitäten preisentscheidend. Lassen Sie sich von uns ein persönliches Angebot erstellen!
Am besten können wir Sie persönlich beraten. Gern können wir Ihnen im kostenlosen Erstgespräch weitere Details zum Thema erklären und Sie mit weiteren Informationen versorgen.
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