Vermögens­schaden­haftpflicht

Beratende Berufe benötigen sie (s. Berufs-Haftpflichtversicherung), aber auch z.B. Vereine oder Hausverwalter. Die Vermögensschaden-Police deckt Ansprüche Dritter aus finanziellen Nachteilen, ohne dass diesen ein Personen- oder Sachschaden vorausging. Dabei sind auch Konzepte mit Ansprüchen der Anteilseigner gegen die Entscheider möglich. Isoliert auf die Geschäftsleitung / Vorstände darüber hinaus in der D&O-Versicherung. Nach Prüfung der Unternehmensstruktur und hierfür individuell notwendiger Geschäftsdaten erarbeiten wir mit kompetenten Partnern ein Angebot für Sie!

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Am besten können wir Sie persönlich beraten. Gern können wir Ihnen im kostenlosen Erstgespräch weitere Details zum Thema erklären und Sie mit weiteren Informationen versorgen.

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