Wertüberprüfung/ Zeitwert­versicherung

Versicherungsverträge, welche spartenbedingt keine Anpassungs- oder Dynamikklauseln vorsehen wie z.B. Boots-, Kunst- und Oldtimerversicherungen zu einem festgesetzten Zeitwert, müssen regelmäßig auf Aktualität und Marktnähe geprüft werden.

Ist der Zeitwert z.B. von einem Sammlermarkt abhängig, kann sich innerhalb weniger Jahre für gefragte Objekte eine erhebliche Unterversicherung ergeben.

Da die Werte beitragsrelevant sind, sollte auch eine Überdeckung schon aus wirtschaftlichen Gründen vermieden werden. Gutachter und Sachverständige bilden die Grundlage für einen vereinbarten Wert, damit im Schadenfall eine zufriedenstellende realistische Abwicklung möglich ist.

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